Das Verwaltungsgericht Braunschweig bestätigte am Mittwoch den Eingang der Klage gegen das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) angeordnete Verbot, Genmais der Linie
MON 810 anzubauen und zu verkaufen. Außerdem habe die Firma einen Eilantrag gestellt.
Der US-Konzern
Monsanto hat in den Mais ein Gen eingebaut, das ein Gift gegen den Schädling
Maiszünsler produziert. Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse
Aigner (CSU) hat das
Anbauverbot wegen unklarer Risiken für andere Tiere und Pflanzen verhängt.
Monsanto hält die Entscheidung für willkürlich und «nicht untermauert durch überzeugende wissenschaftliche Beweise, die dieses Verbot rechtfertigen würden». Laut Monsanto ist die Maissorte in sechs EU- Ländern verboten, ansonsten hätten weltweit Behörden MON 810 als sicher eingestuft - darunter die der EU, Japans, der USA oder Kanadas und auch die deutsche Zulassungsbehörde BVL mit Sitz in Braunschweig. Das Unternehmen hofft nun nach Angaben eines Sprechers auf eine zügige Entscheidung des Eilverfahrens, da die Aussaat bis spätestens Mitte Mai erfolgen müsste.
Wann das Gericht verhandeln und entscheiden wird, ist gegenwärtig nach Angaben eines Gerichtssprechers noch nicht abzusehen. Die Prozessordnung schreibe vor, die Klage und den Eilantrag zunächst dem Bundesamt als Verfahrensgegner zuzuleiten, damit die Behörde schriftlich Stellung nehmen kann. Das Bundesamt wurde gebeten, sich unverzüglich zum Eilantrag zu äußern. In Eilverfahren gebe es grundsätzlich keine mündlichen Verhandlung. Aigner sieht der Klage nach einem Bericht der «Berliner Zeitung» (Donnerstag) gelassen entgegen. «Die Klage kommt nicht überraschend», sagte sie. Monsanto habe das Recht, gegen die Verbotsentscheidung vorzugehen.
Bereits an diesem Donnerstag beschäftigt sich das Braunschweiger Gericht mit einer anderen Klage gegen Monsanto. Ein Biobauer aus Hessen will geklärt haben, ob die Versuchsfelder mit einer anderen genveränderten Maissorte in der Nähe seiner Felder rechtmäßig waren. (dpa)