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18.10.2019 | 04:29 | US-Chemieriese 

Rechtsstreit wegen Pestiziden: Anteile der Dow-Chemiewerke gepfändet

Schkopau - Wegen eines Rechtsstreits um Pestizide in Nicaragua sind Geschäftsanteile der Dow-Chemiewerke in Sachsen-Anhalt und Sachsen gepfändet worden.

Pestizide
Ein internationaler Rechtsstreit erreicht Sachsen und Sachsen-Anhalt: Wegen einer Schadenersatzklage in Nicaragua sind Teile der Dow-Werke gepfändet worden. Dabei führt der Weg zunächst von Zentralamerika über die USA nach Frankreich. (c) proplanta
Der entsprechende Beschluss sei bereits am 1. Oktober erlassen worden, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Merseburg am Donnerstag. Der US-amerikanische Mutterkonzern der gepfändeten Werke, Dow Chemical, bestätigte über eine Sprecherin in Sachsen-Anhalt, dass die Pfändung in der vergangenen Woche vorgenommen wurde. Die «Leipziger Volkszeitung» hatte über den Fall berichtet.

Hintergrund ist ein seit den 1990er Jahren andauernder Rechtsstreit in Nicaragua. Landarbeiter verlangen Schadenersatz, weil sie von der Arbeit mit Pestiziden des US-Chemieriesen gesundheitliche Schäden davongetragen haben sollen. Es handele sich um etwa 1.200 Kläger, sagte der Gerichtssprecher in Merseburg. Ihre Anwälte hatten zuletzt vor einem Gericht in Frankreich ein Urteil zu ihren Gunsten erwirkt.

Deswegen sei mit dem Fall aktuell eine französische Kanzlei betraut, die wiederum einen Berliner Anwalt beauftragt habe. Gepfändet wurden die Geschäftsanteile an der Tochterfirma Dow Olefinverbund GmbH, dem größten Chemie-Unternehmen in Ostdeutschland. Ihr gehören die Werke in Böhlen, Leuna, Teutschenthal und Schkopau, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Deswegen landete der Fall in Merseburg.

Dabei habe das Amtsgericht nur Formalitäten geprüft und schließlich die Pfändung beauftragt, betonte der Sprecher. In eine juristische Entscheidung sei Merseburg nicht involviert. Zudem ist die hiesige Tochterfirma lediglich Drittschuldner - weil die Mutterfirma in den USA bisher nicht zahlte.

Eine Konsequenz der Pfändung ist, dass die Tochterfirma keine Gewinnbeteiligung an Dow abführen dürfe, so das Amtsgericht Merseburg. Auch ein Verkauf der Anteile sei nicht möglich.

Auswirkungen auf die Mitarbeiter oder die Produktion in Sachsen und Sachsen-Anhalt habe die Pfändung nicht, sagte die Dow-Sprecherin. Es handle sich um eine rein juristische Angelegenheit. Dow produziert an den Standorten unter anderem Klebstoff für die Autoindustrie, Kunststoffe für Getränkeflaschen und Pulver für Fliesenkleber.

Das amerikanische Unternehmen spricht von einem rechtswidrigen Beschluss. «Verschiedene Gerichte haben sich wiederholt geweigert, ähnliche nicaraguanische Urteile durchzusetzen, da Dow grundlegende Rechte in Bezug auf ein ordentliches Gerichtsverfahren in Nicaragua verweigert wurden», heißt es in einer Stellungnahme von Dow. Die Firma sei zuversichtlich, dass das französische Gericht den Beschluss aufheben werde, hieß es.
dpa
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