Solche Forderungen, wie sie gerade im Rahmen der Revision des EU-Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) diskutiert würden, seien weder wirtschaftlich noch ökologisch sinnvoll, betonte der BDSI-Vorsitzende am Montag (28.11.) in Bonn.
Zwar begrüßt der Verband ein einheitliches EU-Kennzeichnungsrecht, „auf dessen Basis die Verbraucher eine bewusste Kaufentscheidung treffen können“. Aber weitere bürokratische Anforderungen an die Unternehmen der Branche lehnt er entschieden ab. Die Pflicht zur Angabe der Herkunft würde laut Fassin die Unternehmen vor unlösbare logistische Herausforderungen stellen und zu unnötigem Verpackungsmüll führen.
Für die Süßwarenindustrie würde eine solche Pflicht bedeuten, dass alle
Rohstoffe je nach Herkunft separat gelagert und verarbeitet werden müssten. Darüber hinaus wären für jedes Produkt unterschiedliche
Verpackungen nötig, auf denen lediglich die Herkunft der Zutaten variierten. Das hätte auch für Verbraucherinnen und Verbraucher keinen Mehrwert, gibt der BDSI-Vorsitzende zu bedenken.
Denn Verbraucherbefragungen würden eindeutig zeigen, dass bei Süßwaren der Geschmack im Vordergrund stehe „und nicht die Frage, aus welchem Land das in einem Keks eingesetzte Mehl oder der Zucker in einem Bonbon stammt“, so Fassin.