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18.05.2016 | 14:44 | Arbeitsschutz 
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Der richtige Schutz gegen Lärm das A und O

Kassel - Lärm macht krank. Er mindert die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit, verschlechtert die Verständigung und Orientierung, verursacht Stress und wird so zu einer ernst zu nehmenden Unfallquelle.

Gehörschutz
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) gibt Tipps gegen Lärm am Arbeitsplatz und unterstützt Versicherte bei der Anschaffung von aktivem Gehörschutz. (c) proplanta
Die SVLFG möchte die Aufmerksamkeit für die Lärmproblematik wecken und gibt Tipps, wie es an Arbeitplätzen leiser werden kann.

Arbeitgeber in der Verantwortung

Arbeitgeber sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter sich vor Lärm schützen. Die Lärmschutzrichtlinie RL 2003/10/EG sieht bereits bei einer Lärmexposition von über 80 dB(A) eine Information und Unterweisung der Beschäftigten und die Bereitstellung von Gehörschutz vor. Noch weitergehende Maßnahmen sind vom Arbeitgeber ab einer Lärmexposition von 85 dB(A) einzuleiten. Darunter fällt unter anderem die Verpflichtung zum Kennzeichnen von Lärmbereichen.


 Maschinenbeispiel

Schalldruckpegel am Bedienerohr

 Buschholzhacker

ca. 118 dB(A)

 Motorkettensäge   (groß)

ca. 115 dB(A)

 Kreissäge

ca. 109 dB(A)

 Heckenschere

ca. 103 dB(A)

 Freischneider

ca. 100 dB(A)


Lärmpegel senken

Besser als Gehörschutz sind technische und organisatorische Maßnahmen, die dafür sorgen, dass Lärm gar nicht erst entsteht. Manchmal helfen bereits veränderte Arbeitsverfahren, die Geräuschkulisse abzusenken. Die SVLFG rät außerdem, bei Neuanschaffungen auf lärmgeminderte beziehungsweise lärmarme Maschinen und Anlagen zu achten und diesen den Vorzug zu geben. Ein wichtiger Hinweis: Begrenzen Sie die Arbeitszeiten bei lauten Arbeiten, planen Sie längere Pausen und wechseln Sie die Tätigkeiten. Lässt sich trotz aller ergriffenen Maßnahmen der Geräuschpegel nicht auf ein akzeptables Maß senken, ist es besonders wichtig, bei lauten Arbeiten konsequent den passenden Gehörschutz zu tragen.

Innovationen gegen Lärm bei der Arbeit

Kapselgehörschutz und Gehörschutzstöpsel sind bewährte Mittel der persönlichen Schutzausrüstung (PSA), um Lärm wirksam zu begegnen. Noch immer zu wenig bekannt, aber sehr wirkungsvoll, sind vom Akustiker individuell angepasste Gehörschutzstöpsel – so genannte Otoplastiken. Da sie genau auf den äußeren Gehörgang zugeschnitten sind, sperren Sie Lärm noch besser aus. Sie sind leicht und sehr bequem zu tragen. Das hautverträgliche Material ist gut zu reinigen und langlebig. Durch die Maßanfertigung findet ein optimaler Druckausgleich im Ohr statt. Die Schutzwirkung wird auch durch Kieferbewegungen nicht beeinträchtigt.

Wer Kapselgehörschutz bevorzugt, für den könnte ein beidseitig aktiver Kapselgehörschutz die passende Lösung sein. Die interne Elektronik regelt zu laute Geräusche in Sekundenbruchteilen herab. Gesundheitsschädigender Lärm wird sofort auf das zulässige Maß gedämpft; schwache Geräusche werden verstärkt. So wird ein notwendiger Informationsaustausch mit dem Arbeitskollegen auch mit aufgesetztem Gehörschutz möglich. Der hohe Tragkomfort sowohl des aktiven Kapselgehörschutzes als auch der Otoplastiken sorgt dafür, dass sie auch wirklich eingesetzt werden, wenn es bei der Arbeit zu laut wird.

SVLFG fördert die Anschaffung von Gehörschutz mit Lautstärkenregulierung

Um einen Anreiz für Versicherte zu schaffen, sich einen hochwertigen aktiven Gehörschutz zu kaufen, unterstützt die SVLFG die Anschaffung mit bis zu 100 Euro. Details zu den Fördermodalitäten finden sich auf der Homepage der SVLFG unter dem Suchbegriff „Prämien“.

Auf einen Blick: Tipps für Arbeitgeber – zum eigenen Schutz und zum Schutz ihrer Mitarbeiter vor lärmbedingter Schwerhörigkeit

- Treffen Sie alle notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um Lärm am Arbeitsplatz zu verhindern beziehungsweise zu reduzieren.

- Gehen Sie mit gutem Beispiel voran und tragen Sie bei lauten Arbeiten konsequent Gehörschutz.

- Stellen Sie Ihren Mitarbeitern den für sie passenden persönlichen Gehörschutz zur Verfügung und achten Sie auf die Benutzung.

- Nutzen Sie das SVLFG-Anreizsystem zur Anschaffung von hochwertigem aktiven Gehörschutz.

- Gehen Sie regelmäßig zum Hörtest und halten Sie auch Ihre Mitarbeiter dazu an.

SVLFG
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Kommentare 
Biogas nein Danke schrieb am 24.05.2016 10:58 Uhrzustimmen(81) widersprechen(74)
Der beste Schutz gegen Lärm ist immer noch keinen zu verursachen.
cource schrieb am 21.05.2016 16:23 Uhrzustimmen(82) widersprechen(75)
der gesamte arbeitsschutz hat nur noch alibifunktion, wenn die erkenntnisse der arbeitsmedizin konsequent umgesetzt werden, kann deutschland zumachen
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