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28.07.2010 | 04:17 | Lebensmittelsicherheit 

EFSA schließt Neubewertung aller in der EU zugelassenen Azofarbstoffe ab und senkt den ADI-Wert für Amaranth

Parma - Das wissenschaftliche Gremium für Lebensmittelzusatzstoffe (ANS-Gremium) hat die Sicherheit des roten Lebensmittelfarbstoffes Amaranth (E 123) neu bewertet und somit die Neubewertung aller Azofarbstoffe[1] , die in der Europäischen Union zur Verwendung zugelassen sind, abgeschlossen[2] .

Lebensmittelsicherheit
Die wissenschaftliche Empfehlung der EFSA dient als Unterstützung für Entscheidungen der EU-Risikomanager in Bezug auf Lebensmittelzusatzstoffe.

Amaranth ist ein roter Azofarbstoff, der zum Färben von Lebensmitteln wie Aperitifen und Fischrogen verwendet werden kann. Nach Bewertung von sämtlichen derzeit verfügbaren toxikologischen Daten ist das ANS-Gremium zu dem Ergebnis gelangt, dass der Farbstoff weder genotoxisch (d. h. weder das genetische Material von Zellen schädigt) noch kanzerogen wirkt. Da Gremium hat für diesen Farbstoff einen Wert von 0,15 mg pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag als zulässige tägliche Aufnahmemenge (ADI)[3] festgelegt. Dieser Wert ist somit niedriger als die Werte, die 1984 vom früheren Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss (0-0,8 mg pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag) bzw. vom gemeinsamen FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelstoffe - JECFA - (0-0,5 mg pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag) festgelegt worden waren.

Das Gremium wies darauf hin, dass - während sich die durchschnittliche Exposition von Erwachsenen weit unter dem ADI-Wert angesiedelt ist - bei Erwachsene, welche regelmäßig extrem große Mengen von Americano (einem Cocktail aus Wermut und rotem Aperitif-Mixgetränk) und von Aperitif-Weinen, die den Farbstoff in der maximal zugelassenen Menge enthalten, konsumieren, der ADI-Wert möglicherweise um das sechsfache überschritten würde[4]. Im Rahmen der Expositionsabschätzung für Kinder wurde die Exposition auf einen Wert geschätzt, der 30mal geringer ist als der ADI-Wert. Das Gremium hat seine Berechnung der Anaranthexpositionsabschätzung auf den von der Industrie zugelassenen oder berichteten maximalen Gebrauchsmengen basiert[5] .

Auf Ersuchen der Europäischen Kommission hatte die EFSA im Zuge ihrer Neubewertung der Sicherheit aller in der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe mit der Bewertung von Farbstoffen begonnen. Insbesondere hatte die Europäische Kommission die EFSA beauftragt, vorrangig die Bewertung von Farbstoffen vorzunehmen, nachdem im Jahr 2007 (McCann et al[6] ) eine Studie veröffentlicht worden war, derzufolge eine mögliche Verbindung zwischen bestimmten Mischungen dieser Farbstoffe (einschließlich fünf Azofarbstoffe) und dem Konservierungsmittel Natriumbenzoat sowie der Hyperaktivität von Kindern besteht (siehe herzu das entsprechende wissenschaftliche Gutachten der EFSA).

Die Liste der bislang angenommenen Gutachten zu Farbstoffen (10 davon betreffen Azofarbstoffe) ist im Bereich „Themen A-Z“ unter dem Stichwort „ Lebensmittelfarbstoffe “ auf der EFSA-Website erhältlich

_________________________________________

[1] Bei Azofarbstoffen handelt es sich um synthetische Farben, die in ihrer molekularischen Struktur eine Azo-Gruppe (z. B. zwei durch eine Doppelbindung verbundene Stickstoff-Atome) aufweisen.
[2] SieheVerordnung (EU) Nr. 257/2010 der Kommission vom 25. März 2010 zur Aufstellung eines Programms zur Neubewertung zugelassener Lebensmittelzusatzstoffe gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe
[3] Die zulässige tägliche Aufnahmemenge ist die Menge eines Stoffes, die Menschen im Verlauf ihres Lebens täglich konsumieren können, ohne dass ein nennenswertes Risiko für die Gesundheit besteht.
[4] Um den ADI-Wert zu erreichen, müßten Erwachsene mehr als drei Americanos pro Tag konsumieren, einem Cocktail, der aus 0,3 cl eines mit der maximal zugelassenen Menge des Farbstoffs Amaranth versehenen Aperitif-Mixgetränks besteht.
[5] Das Gremium hielt fest, das die Expositionsabschätzungen für Amaranth unter Zugrundelegen der für Americano zulässigen Maximalmengen und der berichteten Maximalmengen für die Verwendung bei Aperitif-Weinen, weloche den Berichten der Industrie zufolge auf demselben Niveua lagen wie die zulässigen Maximalwerte. Diese Werte müssen daher nicht notwendigerweise die typischen Gebrauchsmengen widerspiegeln und können insofern eine überschätzte Expositionsabschätzung in Bezug auf hohe Konsummengen darstellen.
[6] Die von McCann et al (2007) durchgeführte Studie war von der UK Food Standards Agency in Auftrag gegeben worden. Die Studie hatte 153 Kinder im Alter von 3 Jahren und 144 Kinder im Alter zwischen 8 und 9 Jahren aus der allgemeinen Bevölkerung zum Gegenstand und umfasste Kinder mit normaler bis hoher Aktivität, nicht jedoch Kinder, die sich wegen Aufmerksamkeitsdefizit bzw. Hyperaktivitätsstörung (ADHS) in medizinischer Behandlung befinden. Die Studie ist in der medizinischen Fachzeitschrift „The Lancet“ veröffentlicht und kann hier
eingesehen werden.
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