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19.10.2022 | 16:16 | Reparatur statt Neukauf 

EU-Kommission stellt Recht auf Reparatur 2023 vor

Brüssel - Die EU-Kommission will in den kommenden Monaten einen Gesetzesvorschlag vorlegen, wonach Produkte einfacher repariert werden könnten.

Recht auf Reparatur
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(c) proplanta
Wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Arbeitsprogramm der Behörde für 2023 hervorgeht, dürften im selben Zeitraum auch Initiativen gegen Verschmutzung durch Mikroplastik sowie für nachhaltigere Verpackungen vorgestellt werden. Ursprünglich war vorgesehen, Ende November einen Entwurf zum Recht auf Reparatur vorzustellen. Die EU-Kommission betont stets, dass Ankündigungen für neue Vorhaben immer vorläufig sind. Sie könnten aus unterschiedlichen Gründen verschoben werden.

Das EU-Parlament hatte vor knapp zwei Jahren ein Recht auf Reparatur gefordert. Damit sollen Verbraucher beim Kauf über die Kosten von Ersatzteilen informiert werden und auch darüber, ob ein Gerät repariert werden kann. Zudem sollten unabhängige Werkstätten besser auf Produkt- und Reparaturinfos zugreifen können, Ersatzteile genormt sein und verpflichtend über einen angemessenen Zeitraum zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus kündigte die EU-Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für Ende 2023 eine Überarbeitung der Regeln zur Zulassung von Chemikalien vor. Diese soll nachhaltige Chemikalien fördern, den Regelungsprozesses vereinfachen sowie Menschen und Umwelt besser schützen. Mit der Überarbeitung dieser sogenannten Reach-Verordnung soll unter anderem sichergestellt werden, dass bedenkliche Stoffe schnell erkannt und gegebenenfalls eingeschränkt werden.

Der österreichische Grünen-Europaparlamentarier Thomas Waitz kritisierte, dass der Vorschlag zu spät kommen werde, um noch vor den nächsten Europawahlen durch den Gesetzgebungsprozess gebracht zu werden. Angekündigt wurde die Überarbeitung für das letzte Quartal 2023 - im Mai 2024 stehen die nächsten Wahlen an. Auch Bundesumweltministerin Steffi Lemke hatte jüngst darauf gedrängt, das Vorhaben zügig umzusetzen. Christdemokraten befürchten negative Auswirkungen für Firmen, sollten neue Regeln zu streng werden.

Zudem werden Überarbeitungen des europäischen Strommarkts sowie der sogenannten Slot-Regeln für Fluggesellschaften angekündigt. Diese sollen im ersten beziehungsweise dritten Quartal 2023 kommen. Eine Reform des europäischen Strommarktes wird vor allem gefordert, da dessen Gestaltung für die vergleichsweise hohen Energiepreise mitverantwortlich gemacht wird. Vorgesehen ist, dass Strom- und der Gaspreise entkoppelt werden sollen.

Die Slot-Regeln stehen in der Kritik, die Umwelt zu belasten, da sie zu leeren Flügen führten. Damit Fluggesellschaften Start- und Landerechte an beliebten Flughäfen behalten dürfen, müssen sie diese nach geltendem Recht auch zu einem gewissen Grad nutzen. So soll ein fairer Wettbewerb gewährleistet werden.
dpa
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