Dies soll zum Beispiel bei Nutzpflanzen dafür sorgen, dass sie gegen
Schädlinge resistent sind oder besonders gesundheitsfördernde Stoffe enthalten. Der Begriff «gentechnisch veränderte Lebensmittel» umfasst neben genveränderten Organismen wie Genmais auch Produkte, die solche enthalten (etwa Joghurt mit genmanipulierten Bakterien) oder aus solchen hergestellt wurden (Öl aus genveränderten Sojabohnen). Mit Ausnahme tierischer Produkte wie Milch, Fleisch und Eiern müssen in der Europäischen Union (EU) alle genveränderten Lebensmittel gekennzeichnet werden. Die einzige gentechnisch veränderte Pflanze, die in der EU kommerziell angebaut werden darf, ist der Genmais MON 810. Allerdings haben mehrere Staaten - darunter Deutschland - den Anbau untersagt. (dpa)