Die Lebensmittelhersteller haben sechs Monate Zeit, um ihre Produkte an die strengeren Vorgaben anzupassen. Ab Dezember 2012 sind alle gesundheitsbezogenen Angaben verboten, die nicht zugelassen sind oder für die kein Zulassungsverfahren läuft.
Die von der
EU-Kommission genehmigte Positivliste umfasst vorerst 222 zugelassene gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, etwa über die Rolle von Calcium für gesunde Knochen oder von Vitamin C für das Immunsystem. Ursprünglich waren aus den EU-Staaten mehr als 44.000 Anträge zur Prüfung eingereicht worden. (Pp)