GVO-Verunreinigungen: Baden-Württemberg zieht positive Bilanz für die Ernte 2022
Stuttgart - Die Verunreinigungen von Agrarprodukten aus der Ernte 2022 mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) halten sich weiterhin in sehr engen Grenzen.
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Wie das baden-württembergische Landwirtschaftsministerium heute mitteilte, fanden sich gemäß den Analysen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CUVA) Freiburg und des Landwirtschaftlichen Technologiezentrums (LTZ) Augustenberg lediglich in zwei von insgesamt 103 Proben gentechnisch veränderte Bestandteile in Spuren von knapp über 0,03 %. Im Einzelnen wurden 36 Mais-, 26 Raps-, 19 Soja- und 16 Leinproben sowie sechs Zuckerrübenproben analysiert.
Landwirtschaftsminister Peter Hauk zeigte sich mit den Ergebnissen zufrieden. Diese zeigten, dass die im Land ergriffenen Maßnahmen wirkten, aber auch weiterhin wichtig seien und fortgesetzt werden müssten. „In Baden-Württemberg findet nach wie vor - konventionell wie ökologisch - kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen statt“, stellte Hauk klar. Aus seiner Sicht passen gentechnisch veränderte Pflanzen nicht in die kleinräumige Agrarstruktur in Baden-Württemberg. Der CDU-Politiker sicherte zu, dass aus diesem Grund die Untersuchungen fortgesetzt würden.
Insbesondere durch die internationalen Warenströme und den weltweiten Handel mit Agrarprodukten sowie Saatgut sind laut Hauk weiterhin hohe Anstrengungen und umfassende vorsorgende Maßnahmen notwendig, um eine unrechtmäßige Verbreitung von GVO zu verhindern. Seit Beginn des Monitorings 2004 seien insgesamt 1.767 Ernteproben untersucht worden. In 32 Proben seien gentechnische Veränderungen nachgewiesen worden.
Laut EU-Recht sind in nicht gekennzeichneten Produkten GVO-Anteile von bis zu 0,9 % zulässig, solange diese zufällig oder technisch unvermeidbar sind. In ökologisch erzeugten Lebensmitteln und in Produkten, die als gentechnik-frei etikettiert sind, dürfen keinerlei GVO-Spuren enthalten sein.