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18.03.2012 | 08:09 | Lebensmittelkennzeichnung 

Jurist: Künftig weniger Gesundheitsangaben auf Lebensmitteln

Wiesbaden - Gut für Herz, Darmflora oder Abwehrkräfte? Solche Gesundheitsangaben werden nach Ansicht eines Rechtsexperten künftig seltener auf Lebensmitteln stehen

Lebensmittelkennzeichnung
(c) proplanta
Eine Verordnung der Europäischen Union lasse Gesundheitswerbung nur noch in engen Grenzen zu, sagte Anwalt Carl von Jagow anlässlich des Deutschen Lebensmittelrechtstags in Wiesbaden (Hessen) im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.

«Das wird dazu führen, dass Ende des Jahres weniger Gesundheitsangaben erlaubt sind.» Derzeit werde über einen Listenentwurf mit erlaubten Werbeangaben beraten, unter anderem zum Nutzen von Vitaminen und Mineralstoffen.

In Zukunft sollen Firmen nach Darstellung des Juristen nur mit Gesundheits- oder Nährwertangaben werben dürfen, die von der EU ausdrücklich aufgelistet sind. Wissenschaftlich geprüft werden die Angaben von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), wo Experten auch Aufdrucke wie «fettarm» oder «ohne Zucker» unter die Lupe nehmen. Für den Verbraucher sei das ein Fortschritt, sagte von Jagow.

Zwar hätten nährwertbezogene Angaben auch in der Vergangenheit nur unter bestimmten Voraussetzungen verwendet werden dürfen, und Gesundheitswerbung habe wissenschaftlich abgesichert sein müssen. «Es gab aber keine Behörde, die derartige Aussagen vorab prüfte», sagte von Jagow.

Der Experte schätzt, dass in Zukunft vor allem Angaben zur Wirkung seltener auf den Packungen stehen werden. Darunter fielen zum Beispiel Botschaften wie «Stärkt das Immunsystem». Deutschland werde von der neuen Regelung aber weniger getroffen als andere EU-Staaten.

«Deutschland war schon immer strenger. Auch die Wettbewerber untereinander kontrollierten sich stärker.»

Beim 25. Deutschen Lebensmittelrechtstag stehen unter anderem Fragen des Verbraucherschutzes auf dem Programm. Das Treffen dauerte bis Freitag. (dpa)
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