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06.12.2011 | 20:17 | Trinkwasserpreis 

Kartellamt fordert deutlich niedrigere Wasserpreise

Bonn/Berlin - Die Berliner können sich Hoffnungen auf billigeres Wasser machen. Das Bundeskartellamt verlangt von den Wasserbetrieben, die Tarife in den nächsten drei Jahren um 19 Prozent zu senken.

Trinkwasser
Doch die Wasserwirtschaft zweifelt, ob die Bonner Behörde überhaupt zuständig ist. Mit dem ersten Wasserpreisverfahren drängen die Wettbewerbshüter auf die Kontrolle über alle deutschen Wasserversorger.

Die Beamten haben die Berliner Wasserpreise mit Hamburg, München und Köln verglichen und deutlich höhere Erlöse in der Hauptstadt ermittelt. Außerdem wurden die Kosten verglichen und auch berücksichtigt, dass das Unternehmen nach der Wende viel Geld in die Sanierung des Leitungsnetzes gesteckt hat. «Qualitativ hochwertiges Wasser ist in Berlin reichlich und gut zugänglich vorhanden», hieß es am Montag. «Die Bedingung der Wasserverteilung sind in Berlin ebenfalls sehr günstig.»

Derzeit werden in Berlin für Trink- und Schmutzwasser 4,63 Euro pro Kubikmeter fällig, hinzu kommt ein Grundpreis. Im Durchschnitt zahlt jeder Berliner etwa 220 Euro im Jahr. Bis zum 11. Januar sollen die Wasserbetriebe zu der Abmahnung Stellung nehmen, dann ordnet das Kartellamt die Preissenkung an. Die Wasserbetriebe können aber dagegen klagen. Sie müssten ihre Tarife dann erst ändern, wenn es ein entsprechendes Urteil gäbe. Bereits jetzt wehrt sich das Unternehmen juristisch gegen die Überprüfung durch das Bundeskartellamt.

Das Verfahren liegt aktuell beim Oberverwaltungsgericht Düsseldorf (Az: 16 E 1096-11), eine Entscheidung ist nach Worten eines Sprechers noch nicht absehbar. «Wir sind nicht gegen Veränderungen des Tarifs», teilte Wasserbetriebe-Chef Jörg Simon mit. «Für uns ist aber die rechtliche Klarstellung unabdingbar.» Denn das Kartellamt will am größten Wasserversorger Deutschlands auch ein Exempel statuieren.

«Die Wasserversorgung ist eines der letzten großen Monopole in Deutschland», sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Kunden können sich ihren Versorger nicht aussuchen. «Kartellbehörden müssen die Lage versetzt werden, flächendeckend eine verschärfte Aufsicht über alle Wasserversorger ausüben zu können.»

Für den Kunden sei es unerheblich, ob er Wasserpreise oder -gebühren zahle, sagte Mundt. Denn davon ist die Kontrolle derzeit abhängig: Ist der Versorger öffentlich-rechtlich organisiert wie früher eine Vielzahl von Stadtwerken, haben die Kartellwächter keinen Zugriff. Die Aufsicht der Kommunen kontrolliert die Satzung, die den Gebühren zugrunde liegt. Private Unternehmen erheben dagegen Preise, und die unterliegen dem Kartellrecht. Auf dieser Trennung beharrt der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft.

Die Berliner Wasserbetriebe sind ein Sonderfall: öffentlich-rechtlich organisiert, aber mit starkem privaten Anteil. RWE und Veolia halten 49,9 Prozent der Anteile und haben die unternehmerische Führung. Die übrigen Anteile hält das Land. Der damalige Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke) hatte 2010 das Bundeskartellamt angerufen. Er wollte damit auch Preissenkungen erreichen, die die Landeskasse weniger belasten. Denn Berlin hat den privaten Anteilseignern zugesagt, ihre möglichen Gewinneinbußen auszugleichen.

Die geforderte Preissenkung des Kartellamts bezieht sich auf die Durchschnittspreise pro Kubikmeter über alle Tarife hinweg und ohne Steuern und Abgaben. Die Behörde hatte Daten zur Wasserversorgung von allen 38 Städten in Deutschland mit mehr als 200.000 Einwohnern gesammelt und schließlich Hamburg, München und Köln als Vergleichsmaßstab herangezogen, da die Versorgungsbedingungen dort strukturell mit Berlin vergleichbar seien. (dpa)
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