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23.10.2010 | 13:36 | Hintergrundinformation: Betriebskontrollen 

Lebensmittelkontrollbehörden stellten vor allem Mängel bei der Betriebshygiene fest

Braunschweig - Die amtlichen Lebensmittelkontrolleure der Bundesländer haben im Jahr 2009 930.000 Inspektionen in rund 545.000 Betrieben durchgeführt.

Lebensmittelkontrolle
Das ist ungefähr die Hälfte aller Betriebe in Deutschland, die Lebensmittel herstellen, bearbeiten oder verkaufen. Etwa 50 Prozent der Inspektionen wurden in Gastronomie- und Gemeinschaftsverpflegungsbetrieben durchgeführt. Grundsätzlich werden Betriebe mit einem höheren Risiko häufiger inspiziert.

Das Risiko eines Betriebes bestimmt sich aus der Betriebsart und den Produkten, die hergestellt bzw. verkauft werden und Faktoren, die der Betriebsinhaber direkt beeinflussen kann, wie Einhaltung von Rechtsvorschriften, Hygienemanagement (Verlässlichkeit von Eigenkontrollen des Unternehmens, Schulung des Personals) und Betriebshygiene (Reinigung, Desinfektion, Personalhygiene, Schädlingsbekämpfung). Bei 24 Prozent der Betriebe wurden Verstöße festgestellt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die meisten Beanstandungen betrafen wie in den Vorjahren die Betriebshygiene und das Hygienemanagement.

Darüber hinaus haben die Überwachungsbehörden im vergangenen Jahr rund 387.000 Proben untersucht. Davon wurden 13,4 Prozent beanstandet. Das sind 0,2 Prozentpunkte weniger als im Vorjahr. Bei den Lebensmitteln zeigten die Warengruppen Fleisch-, Wild- und Geflügel-Erzeugnisse sowie alkoholische Getränke mit jeweils 18 Prozent die höchste Beanstandungsquote. Es folgten Zuckerwaren mit 17 Prozent sowie Fette und Öle mit 15 Prozent. Die Grundnahrungsmittel Milch und Milchprodukte (13,0 Prozent), Eier und Eiprodukte (10,2 Prozent), Getreide und Backwaren (12,1 Prozent) sowie Obst und Gemüse (8,0 Prozent) wiesen deutlich geringere Beanstandungsquoten auf.


Grundlage

Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer. In den Länderministerien für Verbraucherschutz bzw. Ernährung werden Untersuchungsprogramme entwickelt, die von den Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämtern in den Städten und Landkreisen ausgeführt werden.

Die mit der Überwachung beauftragten Lebensmittelkontrolleure und Polizeibeamten sind befugt, gegen Empfangsbescheinigung Proben zu fordern und zu entnehmen, die sie zur Analyse und Begutachtung in akkreditierte staatliche Untersuchungslabore schicken. Die Art der Probenahme ist dabei vom Gesetzgeber vorgegeben, um standardisierte und gerichtsfeste Daten zu erlangen. Die Proben werden auf verschiedene Inhaltsstoffe, auf Keime und auf die Einhaltung gesetzlich festgelegter Höchstmengen untersucht. Dabei wird auch überwacht, ob die Lebensmittel gemäß ihrer rechtlichen Definition zusammengesetzt sind. Verstößt ein Unternehmen gegen bestehende Vorschriften, werden die Produkte beanstandet und aus dem Verkehr gezogen. (bvl)
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