In einem gemeinsamen Brief fordern sie Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse
Aigner und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries auf, dem Messgerätegesetz in der vorgeschlagenen Form nicht zuzustimmen.
Zwar würden sie grundsätzlich jede gesetzgeberische Initiative zum Abbau von überflüssiger Bürokratie sowie zur Rechtsvereinfachung und -vereinheitlichung begrüßen. „Dies darf jedoch nicht zu einer Verunsicherung von Verbrauchern und landwirtschaftlichen Erzeugern, die täglich auf verlässliche und vertrauenswürdige Messgeräte angewiesen sind, gehen“, schrieben die Verbände.
Mit der Neuregelung werde das derzeit bestehende Schutzniveau für Erzeuger und Verbraucher nicht gewahrt, erklärten die Verbände. Sowohl Landwirte als auch Verbraucher seien auf eine verlässliche Messtechnik angewiesen. Die Verbraucher könnten durch eine zu schnell laufende Zapfsäule beim Tanken finanziell benachteiligt werden. Den Landwirten drohe das gleiche Schicksal, wenn zum Beispiel die Messanlage des Milch abholenden Milchwagens zu langsam läuft.
„Grundsätzlich sind wir der Auffassung, dass Unternehmen und private Verbraucher Vertrauen in die Objektivität und Unvoreingenommenheit des Messwesens fassen können müssen“, so
Sonnleitner und Billen. Sie weisen in ihrem Brief darauf hin, dass mit einer Änderung des gesetzlichen Messwesens keine Kostensenkung zu erwarten sei. Zudem sprechen sich Sonnleitner und Billen dafür aus, an der hoheitlichen Nacheichung festzuhalten, da der Verzicht auf die staatliche Nacheichung nicht zwingend durch das EU-Recht vorgegeben ist. (
DBV)