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03.12.2021 | 11:11 | Corona-Maßnahmen 

Testpflicht auch für Geimpfte in Restaurants in Baden-Württemberg

Stuttgart - Auch Geimpfte und Genesene müssen in Baden-Württemberg künftig für den Restaurantbesuch einen negativen Corona-Test vorweisen.

Testpflicht für Geimpfte in BW
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Bund und Länder haben deutlich schärfere Regeln für ganz Deutschland beschlossen, nun geht Baden-Württemberg aber noch deutlich weiter: Künftig dürfen auch Geimpfte nur noch im Restaurant essen, wenn sie sich vorher testen lassen. (c) proplanta
Für die Gastronomie gelte künftig die Regel 2G plus, wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Regierungskreisen erfuhr. Zudem werden Großveranstaltungen angesichts der sich zuspitzenden Corona-Krise in Baden-Württemberg untersagt.

Demnach wird für sämtliche Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Kultur- und Freizeitveranstaltungen künftig eine «harte Obergrenze» von 750 Personen gelten. Alle Veranstaltungen jeglicher Art sollen künftig nur noch maximal 50 Prozent der möglichen Besucher zulassen dürfen. Die Regeln sollen bereits am Samstag in Kraft treten.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte bereits vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag ein landesweites Verbot großer öffentlicher Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte angekündigt.

Bund und Länder hatten am Donnerstag Maßnahmen vorgestellt, um die Virusausbreitung zu bremsen, von denen einige bereits in Baden-Württemberg gelten. Mit 2G plus für die Gastronomie und dem Verbot von Großveranstaltungen geht das Land nun deutlich über die Beschlüsse von Bund und Ländern hinaus.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hatte sich auf erhebliche Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte geeinigt. Ihnen wird im Weihnachtsgeschäft auch der Zutritt zu den meisten Läden verwehrt.

Auch Apotheken und Pflegefachkräfte sollen gegen Corona impfen können, im Dezember kommen Millionen Dosen zusätzlich. Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester wird bundesweit verboten.
dpa
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