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23.08.2009 | 14:46 | Fettsäurengehalt 

Transfettsäuren in Krapfen

Wien - Im Rahmen einer vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angeordneten Schwerpunktaktion wurden von Januar bis Februar 2009 Krapfen gewerblicher Hersteller auf ihren Gehalt an trans-Fettsäuren untersucht.

Transfettsäuren in Krapfen
(c) Darren Baker - fotolia.com
Insgesamt wurden österreichweit 71 Proben gezogen, Untersuchung und Bewertung erfolgten durch die AGES, die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH,  und die Lebensmitteluntersuchungsanstalt der Stadt Wien. 66 Proben wurden nicht beanstandet, jedoch erfolgte wegen des trans-Fettsäuregehaltes bei 18 Proben ein Hinweis an die Lebensmittelaufsichtsbehörde. Fünf Proben waren aufgrund des zu hohen trans-Fettsäuregehaltes für den menschlichen Verzehr ungeeignet und wurden beanstandet.


Hintergrund

trans-Fettsäuren stammen im wesentlichen aus zwei Quellen: Zum einen aus der bakteriellen Transformation von ungesättigten Fettsäuren im Pansen von Wiederkäuern; zum anderen aus der industriellen Härtung und Desodorierung von pflanzlichen Ölen, so genannte künstliche trans-Ffettsäuren.

trans-Fettsäuren haben keine nachgewiesene positive Funktion für den menschlichen Organismus. Negative Auswirkungen auf den Stoffwechseln sind durch Studien belegt: So steigert eine hohe Aufnahme von trans-Fettsäuren das Risiko für koronare Herzerkrankungen und Fettstoffwechsel-Störungen. Das LDL-Cholesterin („schlechtes“ Cholesterin) steigt; das „gute“ HDL-Cholesterin sinkt. Der mögliche Zusammenhang zwischen trans-Fettsäuren und anderen Erkrankungen wird ebenfalls diskutiert, ist aber derzeit nicht oder unzureichend erwiesen.

Der Verzehr von Lebensmitteln, die unter der Verwendung von teilgehärteten Fetten hergestellt werden, stellt die Hauptquelle für die Aufnahme von künstlichen TFA dar. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die Ernährungsgesellschaften Deutschlands, Österreichs und der Schweiz empfehlen, die Zufuhr an TFA auf weniger als 1 Prozent der Nahrungsenergie zu limitieren. Bei einem durchschnittlichen Energiebedarf einer Person von 2000 kcal/Tag errechnet sich daraus eine maximale tägliche Aufnahme an TFA von 2,15 Gramm.


Gesetzliche Regelungen

In der EU ist bisher nur in Dänemark eine entsprechende Regelung in Kraft, die Produkte mit einem Gehalt von mehr als 2 Prozent künstlichen TFA im Fettanteil verbietet. Auch in den USA gibt es verschiedene Regelungen, die die Kennzeichnung und Höchstgehalte von TFA in Lebensmitteln festlegen.

In Österreich wird die „trans-Fettsäuren-Verordnung“ einen Höchstgehalt an künstlichen TFA von 2 g/100 g Gesamtfett festlegen. In zusammengesetzten Lebensmitteln (Fast Food, Knabbereien, etc.) mit einem Fettgehalt unter 20 Prozent soll der Gehalt an künstlichen TFA 4 g/100 g Gesamtfett nicht übersteigen.


Ergebnisse der Untersuchungen

Im Rahmen dieser Aktion wurden 71 Proben begutachtet. Der Untersuchungsumfang umfasste neben dem Gehalt an TFA auch den Gesamtfettgehalt der Krapfen. Lebensmittel, deren TFA-Gehalt so groß ist, dass eine Portion die maximale tägliche Aufnahme von 2,15 Gramm um mehr als 10 Prozent übersteigt, gelten als „nicht sicher - für den menschlichen Verzehr ungeeignet“. Zur Berechnung wurde als Portionsgröße ein Krapfen mit einem durchschnittlichen Gewicht von 75 Gramm (bzw. dem tatsächlichen Nettogewicht) herangezogen.

32 der 71 Proben enthielten künstliche TFA in einer Menge, die über dem geplanten Grenzwert von 2 Prozent lagen. Der höchste gemessene Wert betrug 31,0 Prozent künstliche TFA im Fettanteil. Alle diese Krapfen mit erhöhtem TFA-Gehalt wurden in Frittierfetten aus gehärtetem Erdnussöl herausgebacken. Vier dieser 32 Proben wiesen einen Gesamtfettgehalt unter 20 Prozent auf. Da ihre TFA-Gehalte zwischen 2 und 4 g pro 100 g Fett lagen, entsprachen diese Produkte den Bestimmungen des Verordnungsentwurfes.

Fünf Krapfenproben wiesen einen Gehalt an künstlichen TFA über 2,37 g auf. Diese Produkte wurden daher als „nicht sicher - für den menschlichen Verzehr ungeeignet“ beurteilt. Alle Proben, die einen hohen TFA-Gehalt aufwiesen, wurden in Frittierfetten aus gehärtetem Erdnussöl herausgebacken. Dieses Fett wird speziell für diesen Anwendungszweck auch von österreichischen Anbietern beworben. Obwohl es bereits Alternativprodukte am Markt gibt, haben sich diese noch nicht in ausreichendem Maße durchgesetzt.


Tipps für Verbraucher/-innen

Hauptquelle für trans-Fettsäuren sind Lebensmittel, bei deren Herstellung gehärtete Fette verwendet werden. Einen hohen Anteil haben z. B. Backwaren, Fast-Food-Produkte und frittierte Speisen. Allerdings kann der Gehalt an trans-Fettsäuren in Lebensmitteln derselben Kategorie sehr stark schwanken. Bei verpackten Lebensmitteln müssen auf der Zutatenliste gehärtete Fette und Öle mit der Angabe „gehärtet“ ausgewiesen werden, z. B. „enthält gehärtete Fette“ oder „pflanzliches Fett, z. T. gehärtet“. (AGES)
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