Ab sofort erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher unter dem Link auch Informationen über Warnungen zu kosmetischen Mitteln wie Zahnpasta, Cremes oder Shampoo und zu Bedarfsgegenständen wie Spielzeug, Kleidung, Schmuck oder Kochgeschirr.
Entsprechende Warnungen werden in dem Portal publiziert, wenn die Produkte beispielsweise mikrobiologische Verunreinigungen enthalten oder Grenzwerte von chemischen Inhaltsstoffen überschreiten und sich daraus eine
Gesundheitsgefahr ergibt.
Dazu sagte die Niedersächsische Verbraucherschutzministerin Barbara Otte-Kinast: „Die Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der
Verbraucherinformation ist ein zentrales Thema in Niedersachsen. In diesem Sinne sind die Neuerungen bei dem gemeinsam von Bund und Ländern betriebenen Portal positiv zu bewerten - sie bedeuten für Verbraucherinnen und Verbraucher noch mehr gezieltere Informationen auf einen Blick."
Hintergrund:Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) betreibt seit Oktober 2011 im Auftrag der Bundesländer das Internetportal www.lebensmittelwarnung.de . Seitdem gab es - nach Angaben des
BVL - 900 Warnungen zu Lebensmitteln. Veröffentlicht werden in der Regel Informationen über freiwillige Produktrückrufe durch Unternehmer sowie Hinweise auf öffentliche Warnungen der für die Kontrolle von
Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen zuständigen Behörden.
In Niedersachsen ist für die Untersuchung von amtlichen Proben der
Lebensmittelüberwachung das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zuständig.
LAVES betreibt Labore an verschiedenen Standorten in Niedersachsen. Im Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg werden unter anderem Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel untersucht und beurteilt