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07.08.2014 | 08:59 | Lebensmittelüberwachung 

Verbraucherschutz bei Lebensmitteln nachlässig

Berlin - Der Verbraucherschutz beim Kauf von Lebensmitteln in Deutschland ist nach Ansicht des Vereins Foodwatch mangelhaft.

Lebensmittelkontrollen
(c) proplanta
«Täuschung und Irreführung der Verbraucher bei der Herstellung und der Vermarktung von Lebensmitteln sind an der Tagesordnung - im Großen wie im Kleinen», heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Studie der Verbraucherorganisation. Es sei nötig, das deutsche und  europäische Lebensmittelrecht komplett zu überprüfen.

Das Bundesernährungsministerium wies den Eindruck zurück, die Verbraucher seien im Supermarkt quasi schutzlos. «Es gibt keine große Regelungslücke im Lebensmittelrecht», sagte ein Sprecherin in Berlin. Die Foodwatch-Studie stelle die Verhältnisse teils verzerrt, teils sogar falsch dar.

Foodwatch-Geschäftsführer Thilo Bode berichtet in Berlin etwa von Dioxinbelastungen, die noch immer regelmäßig in Futtermitteln festgestellt würden. Die Testpflichten seien so löchrig, dass ein Gifteintrag kaum verhindert werden könne. Vor allem die Lebensmittel- und Agrarlobby sei schuld daran, dass das Prinzip der Vorbeugung in der gesetzlichen Praxis unterlaufen werde.

Andere Beispiele seien unklare Nährwerte, die Verwendung bedenklicher Zusatzstoffe oder der exzessive Einsatz von Antibiotika in der Tiermast. «Möglich ist all dies nur, weil es die gesetzlichen Vorgaben erlauben», meinte Bode. Lediglich auf dem Papier existiere ein hohes Niveau beim vorbeugenden Schutz vor Betrug und gesundheitsschädlichen Praktiken.

Das Ministerium verwies darauf, dass Nährwerte auf vielen Verpackungen bereits angegeben seien. Verbindliche EU-Vorschriften seien von 2016 an gültig. Zusatzstoffe für Lebensmittel würden schon heute nach einem EU-weit einheitlichen Verfahren zugelassen. Für Antibiotika in der Tierhaltung gälten seit 1. Juli strengere Regeln.

Demnach müsse die deren Verwendung genau dokumentiert werden. Bei überdurchschnittlichem Gebrauch von Antibiotika habe der Betrieb gemeinsam mit einem Tierarzt ein Programm zur Reduzierung aufzustellen. (dpa)
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