(c) proplanta Mit den Änderungen der sogenannten Fertigpackungsverordnung entfallen nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums die derzeit noch vorgegebenen Füllmengen etwa für Bier, Milch, Limonade, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Zucker, Schokolade oder Kakao.
Die Freigabe eröffne den Herstellern «mehr Spielraum für Innovationen und Ideen». Sie könnten künftig flexibler auf Kundenwünsche reagieren. Die Kunden könnten in Zukunft unter zahlreichen Verpackungsgrößen diejenigen wählen, die am besten zu ihren individuellen Bedürfnissen passten, erklärte das Ministerium in Berlin. So gibt es künftig mehr Möglichkeiten etwa für Singles, auch kleine Packungen zu kaufen. Handelshemmnisse für die Ein- und Ausfuhr würden beseitigt.
Allerdings blieben die Vorschriften über die Füllmengenkennzeichnung und das Verbot von Mogelpackungen unverändert bestehen. Auch müssten weiterhin sowohl End- als auch Grundpreis angegeben werden.
Die Bundesregierung forderte daher von der Wirtschaft klare Angaben auf Lebensmitteln. «Für uns ist die richtige Kennzeichnung wichtig», hieß es im Verbraucherministerium. Der Handel müsse nicht nur den Preis für die Portion angeben, sondern auch den Grundpreis pro Maßeinheit. «Verpackungen, die die Verbraucher irreführen, sind weiter verboten.» Das Ministerium rechnet im Gegensatz zu Verbraucherschützern nicht mit einem Chaos im Supermarkt. (dpa)
|
|