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11.04.2011 | 22:21 | Lebensmittelsicherheit 

Vorbeugender Verbraucherschutz zu Radioaktivität bei Lebensmitteln

Kiel - Verbraucherschutzministerin Dr. Juliane Rumpf hat die jetzt einheitlichen EU-Grenzwerte für die zulässige Strahlenbelastung bei Lebensmitteln und Futtermitteln begrüßt.

Lebensmittelimporte
Mit Blick auf den Reaktorunfall im japanischen Fukushima sagte sie: "Unterschiedliche Grenzwerte in unterschiedlichen EU-Verordnungen wären der Bevölkerung nur schwer vermittelbar gewesen." Zudem hätten sie die Kontrollen an den EU-Außengrenzen unnötig erschwert. Insgesamt drei verschiedene EU-Verordnungen mit unterschiedlichen Regelungen seien unter anderem auf deutsches Drängen mit dem Ergebnis harmonisiert worden, dass jetzt die zulässigen Grenzwerte für Jod, Cäsium und Plutonium deutlich abgesenkt wurden.

Weiterhin gilt jedoch, dass alle Lieferungen aus Japan an den Außenkontrollstellen der EU angehalten und überprüft werden. Waren aus den betroffenen Regionen können nur eingeführt werden, wenn ein Zertifikat aus dem Herkunftsland Japan bescheinigt, dass keine erhöhte radioaktive Belastung vorliegt. Zusätzlich wird ein Teil dieser Sendungen von den Überwachungsbehörden einer weiteren analytischen Kontrolle unterzogen. Um lückenlose Kontrollen zu gewährleisten und längere Wartezeiten zu vermeiden, müssen außerdem sämtliche Lieferungen aus Japan mindestens zwei Tage vor ihrer Ankunft an den EU-Außenkontrollstellen angemeldet werden.

Bis auf weiteres dürfen Lebensmittel aus Japan ferner nur über ausgewählte EU-Kontrollstellen importiert werden, wenn sie die Grenzwerte einhalten. Allerdings, so Verbraucherschutzministerin Rumpf, habe die Bundesregierung zuletzt Ende vergangener Woche erneut mitgeteilt, dass die deutschen Überwachungsbehörden nach wie vor keine belasteten Waren aus der Krisenregion festgestellt haben. Viele Bundesländer hätten zudem berichtet, dass seit dem Reaktorunglück in Fukushima keine Lebensmittelsendungen aus Japan mehr eingetroffen seien.

Gleichzeitig wies Frau Rumpf darauf hin, dass Schleswig-Holstein vorbereitet sei, Lebensmittel aus Japan im Landeslabor auf Radioaktivität zu untersuchen.

Zudem informiere die Landesregierung Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet zu möglichen Gefährdungen der Bevölkerung durch Radioaktivität bei Importen aus Japan sowie vorbeugende Schutzmaßnahmen der Behörden (www.mlur.schleswig-holstein.de). Sie betonte: "Derzeit gibt es keine Anhaltspunkte für Gefährdungen. Alle Maßnahmen dienen der Vorsorge, denn Bund und Länder sind sich einig, dass der Verbraucherschutz oberste Priorität haben muss. Nicht einmal 0,1 Prozent aller Güter der Land- und Ernährungswirtschaft, die Deutschland jedes Jahr aus allen Ländern der Welt importiert, kommen aber aus Japan." (PD)
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