Ein jetzt veröffentlichter Entwurf einer Durchführungsverordnung (DVO) zu dem Gesetz regele bestimmte Punkte im Detail, die nach Mitteilung des Verbands vom Donnerstag Zündstoff bergen.
Zum Beispiel müsse laut Gesetz ein Fütterungskonzept auf einer Mindestfläche von 2.500 Hektar erarbeitet werden. Der DVO zufolge müsse diese Fläche nun zusammenhängen. Das würde die Möglichkeiten einer artgerechten Fütterung drastisch erschweren, erklärte Landesjägermeister Jörg Friedmann. «Das steht nicht im Gesetz - das kann nicht in einer DVO durch die Hintertüre rein gemogelt werden.»
Bonde warf er vor, einer Allianz von Naturschützern zu folgen. «Mit diesem durchschaubaren Vorgehen wird Herr Bonde weder seinem Auftrag noch seiner Verantwortung als für Jagd und Wild zuständiger Minister gerecht.» Der Versuch, das Jagdgesetz mit der DVO am Landtag vorbei auszuhebeln, treibe die Situation unnötig weiter auf die Spitze.
Emotional begründeten und völlig überzogenen Verschärfungen durch die Hintertür am Parlament vorbei, darf kein Platz eingeräumt werden», forderte Friedmann. «Die DVO darf so nicht in Kraft treten.»
Nach zweieinhalb Jahren teils sehr kontroverser Auseinandersetzungen hatte der Landtag im vergangenen November mit den Stimmen von Grünen und
SPD eine umfassende Jagdreform beschlossen. Das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz tritt am 1. April 2015 in Kraft. (dpa/lsw)