Der Minister habe keine Ermächtigungsgrundlage zur Veränderung der Jagdzeiten, sagte Verbandspräsident Volker Böhning, der auch Chef des Deutschen Jagdverbandes ist.
Mit dem Beginn des neuen Jagdjahres 2020/21 tritt am 3. April im Land die veränderte Jagdzeitenverordnung in Kraft, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. Ziel sei es, der Zunahme der Wildbestände zu begegnen. Die
Verordnung war im November 2019 vereinbart worden.
Damit werden unter anderem die Jagdzeiten für Rehe, Rot-, Dam- und Muffelwild um sechs Wochen verlängert und auf den 16. April vorverlegt. Das Ministerium beabsichtigt eine Synchronisation der Jagdzeiten beim Schalenwild.
Böhning entgegnete, wegen der Verlängerung der Jagdzeiten für weibliches Rot- und Damwild werde kein zusätzliches Tier erlegt. Schon bislang würden diese über die geplante Zahl hinaus geschossen. Zudem falle die Vorverlegung der
Jagd in die Zeit, in der die Alttiere ihren Nachwuchs setzten. Die Jagd würde zu einer unnötigen Beunruhigung führen.
Kritisch sieht Böhning das Einreiseverbot für
Jäger aus anderen Bundesländern wegen des neuartigen Coronavirus. Derzeit müssten
Wildschweine gejagt werden, vor allem wegen der an der polnischen Grenze stehenden Afrikanischen Schweinepest. Zum anderen werde bald Mais gelegt, was vermehrt
Schwarzwild auf die Felder locke. Wenn das Einreiseverbot bestehen bleibe und Jäger an der Jagd gehindert werden, sei rasch zu klären, wer für
Wildschäden aufkomme.