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05.07.2023 | 16:54 | Landesjagdrecht 

Jagdverband Rheinland-Pfalz lehnt Pläne für neues Jagdrecht ab

Mainz/Gensingen - Mit der geplanten Neufassung des Jagdrechts bringt das Land Rheinland-Pfalz die Jäger gegen sich auf.

Landesjagdrecht Rheinland-Pfalz
Mit Protest reagiert der Landesjagdverband auf die Pläne des Landes für ein neues Jagdrecht. Die Jäger wollen deshalb vorerst keine toten Wildtiere mehr vom Straßenrand mitnehmen. (c) Bergringfoto - fotolia.com
Aus Protest gegen den Gesetzentwurf rief der Landesjagdverband am Mittwoch in Gensingen seine knapp 20.000 Mitglieder dazu auf, bei Unfällen verendete Wildtiere nicht mehr mitzunehmen. Die als «Warnstreik» verkündete Aktion ist zunächst bis Ende August befristet. Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) wies die Kritik des Jagdverbands an den Gesetzesplänen zurück.

Häufig würden sich die Jäger um die Kadaver kümmern, obwohl sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet seien, hieß es vom Landesjagdverband. Zuständig dafür ist formal die rheinland-pfälzische Verkehrsbehörde Landesbetrieb Mobilität oder - je nach Straße - die jeweilige Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Bei Unfällen verletzte Wildtiere wollen die Jäger aber weiterhin erlegen, die Kadaver würden sie aber nicht mehr mitnehmen. Der Verband wies daraufhin, dass tote Wildtiere der jeweils zuständigen Gemeindeverwaltung oder der nächsten Forst- und Polizeidienststelle gemeldet werden müssten, die sich dann kümmern müssten. Es ist in Deutschland verboten, angefahrenes Wild einfach so mitzunehmen, es droht in dem Fall eine Anzeige wegen Jagdwilderei.

Nach einer Statistik des Deutschen Jagdverbandes wurden im Jagdjahr 2021/2022 (1. April bis 31. März) in Rheinland-Pfalz allein 12.000 tote Rehe bei Wildunfällen gezählt. Unfälle mit kleineren Tieren wie Hasen, Kaninchen oder Füchsen würden von der Statistik nicht erfasst, sagte ein Sprecher des Jagdverbandes. Häufig würden sie auch nicht der Polizei oder dem Jagdpächter gemeldet. Die Dunkelziffer bei Wildunfällen sei hoch.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung will das Landesjagdgesetz aus dem Jahr 2010 grundlegend reformieren. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vom Kabinett gebilligt wurde. Er sieht unter anderem weniger Bürokratie, mehr Tierschutz und mehr Freiheiten sowohl für Landwirte als auch für Waldbesitzer vor. Zudem soll das Jagdmanagement mehr auf die Walderneuerung als Folge des Klimawandels ausgerichtet werden, einige Jagdpraktiken sollen aus Gründen des Tierschutzes künftig verboten sein.

Der Präsident des Landesjagdverbands, Dieter Mahr, nannte den Gesetzentwurf «inakzeptabel». So seien vor allem die deutlichen Einschränkungen des bewährten Reviersystems untragbar. Demnach dürften künftig Grundstückseigentümer neben dem Jagdpächter jagen. «In einer Mietwohnung sitzt auch nicht der Vermieter mit am Küchentisch. Dieser und andere Vorschläge werden dazu führen, dass Jagdreviere zum Nachteil der Landwirtschaft unverpachtbar werden», sagte Mahr. Auch einige weitere Punkte in dem Gesetzentwurf seien für die Jägerinnen und Jäger nicht tragbar.

Umweltministerin Eder erwiderte, dass Einschränkungen des Reviersystems nicht vorgesehen seien. Derzeit habe der Verpächter eines Jagdbezirks die Möglichkeit, einzelne Wildarten selbst zu jagen. Diese Möglichkeit sei künftig nicht mehr vorgesehen, stattdessen könnten Verpächter auf bestimmten Flächen und nicht mehr nur bestimmte Tierarten jagen. Damit könne nachwachsender Wald oder reifendes Getreide vor Wildeinflüssen geschützt werden. Das Recht zum Mitjagen sei anders als bisher genau geregelt.

Eder verteidigte den Gesetzesentwurf. Es sei angesichts der durch Klimawandel gestressten Wälder eine möglichst gute und verbindliche Wildregulation nötig, damit etwa nachwachsende junge Bäume nicht durch Wildverbiss geschädigt würden. «Unser Ziel ist, eine möglichst klimaresiliente Waldentwicklung zu unterstützen und dieses für uns alle wichtige Ökosystem damit für die Zukunft zu sichern.» Sie bot dem Jagdverband einen kurzfristigen Dialog an.

Der Gesetzentwurf muss erst noch durch den rheinland-pfälzischen Landtag und von den Abgeordneten verabschiedet werden, bevor er in Kraft treten kann. Zunächst stehen weitere Anhörungen von Verbänden und betroffenen Institutionen an.
dpa/lrs
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