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Darauf hat die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) am Dienstag (4.7.) hingewiesen. Demnach wurden die Regeln zur Ausübung der Jagd ergänzt.
Bereits vor der Überarbeitung der Unfallverhütungsvorschrift galt, dass ein Schuss erst dann abgegeben werden darf, „wenn sich der Schütze vergewissert hat, dass niemand gefährdet wird“. Nun wird laut den SVLFG-Angaben zusätzlich erläutert, dass eine Gefährdung zum Beispiel dann gegeben ist, „wenn […] bei Erntejagden die Schussabgabe ohne erhöhte jagdliche Einrichtung und ohne Beschränkung der Schussentfernung erfolgt“.
Die maßgebliche Funktion des Kugelfangs, insbesondere für Erntejagden, werde damit unterstrichen, so die Sozialversicherung. Daneben wurden die Hinweise zum Tragen von Signalkleidung, die bei Gesellschaftsjagden vorgeschrieben ist, neu gefasst. Jetzt heißt es, dass sich für eine deutliche farbliche Abhebung der Kleidung von der Umgebung „großflächige Oberbekleidung in Signalfarbe wie zum Beispiel Warnwesten“ eignet.
Bei der vorherigen Aufzählung, die von der gelben Regenjacke bis zum orange-roten Signalband am Hut gereicht habe, sei es mitunter zu Auslegungsproblemen gekommen, berichtete die SVLFG. Mit dem einfachen Beispiel der signalfarbenen Warnweste sei für alle an der Jagd Beteiligten dem praktischen Wissensstand Rechnung getragen. Zur „sicheren Erntejagd“ hat die SVLFG eine Broschüre aufgelegt, die im Internet heruntergeladen werden kann. (www.svlfg.de)