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20.06.2011 | 14:30 | Juristische Schritte geplant 

Rechtswidrige Eingriffe in das Eigentumsrecht geplant

Bonn/Frankenthal - DJV lehnt Entwurf des saarländischen Jagdgesetzes ab.

Jagdgesetz
(c) proplanta
Der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) hat heute Stellung bezogen zu den geplanten Änderungen des saarländischen Jagdgesetzes. Entschieden lehnt der DJV die geplanten drastischen Eingriffe ins Eigentumsrecht ab. Dem Verband liegen Gutachten vor, die so weit reichende Beschränkungen grundsätzlich für rechtswidrig halten. Sollte das saarländische Jagdgesetz im jetzigen Entwurf verabschiedet werden, will der DJV den Klageweg unterstützen.

In seiner Stellungnahme hat das DJV-Präsidium heute zudem sieben Eckpunkte verabschiedet, die für die Jägerschaft unerlässlich sind. Unter anderem spricht sich der DJV gegen behördlich festgelegte Bewirtschaftungsbezirke für Schalenwild aus. Dessen angeborenes Wanderverhalten wird damit unterbunden, Inzucht ist die Folge und gefährdet die Artenvielfalt.

Dies steht im krassen Widerspruch zu den bundesweiten politischen Bemühungen, Wanderkorridore für Großsäuger zu fördern. Zudem sind Wildschäden im Wald vorprogrammiert, da die Nahrungssuche eingeschränkt wird. Der DJV plädiert in seiner Stellungnahme für eine ganzheitliche Betrachtung von Wald und Wild: Statt eines systematischen Vernichtungsfeldzuges gegen Pflanzenfresser muss der Erhalt eines artenreichen Wildbestandes im Vordergrund stehen.

Nach Auffassung des DJV lässt der saarländische Gesetzentwurf völlig außer Acht, dass Jagd auch dem Natur- und Artenschutz dient. Dazu sind die Bau- und Fallenjagd erforderlich. Denn Rebhuhn und Feldlerche sind weiter auf dem Rückzug, Räuber wie der Fuchs hingegen profitieren von unserer Kulturlandschaft enorm. Nicht akzeptabel ist laut DJV auch der Verzicht auf Begriffe wie Hege und Waidgerechtigkeit. Diese stehen insbesondere für eine tierschutzgerechte Jagd. Ihre zeitgemäße Bedeutung hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erst kürzlich bestätigt.

Entschieden lehnt der DJV die zahlreichen geplanten Verordnungsermächtigungen zu Gunsten der Obersten Jagdbehörde ab. „Diese Fülle von Befugnissen für eine Behörde, vorbei am Parlament, widerspricht dem demokratischen Prinzip der Gewaltenteilung und ist nicht zu tolerieren", sagte der scheidende DJV-Präsident Jochen Borchert.

Mit den sieben Eckpunkten in seiner Stellungnahme zum saarländischen Jagdgesetz setzt der DJV seine Aktion gegen die Zersplitterung des Jagdrechts in Deutschland fort, die rund 75.000 Menschen unterstützt haben, darunter auch Politiker der saarländischen Regierungskoalition. (PD)
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