Das gab die zuständige Ministerin Dr. Juliane Rumpf gestern (24. August) bekannt. Ziel der Novelle ist es, die Regelungen des Landeswaldgesetzes auf die zwingend erforderlichen Vorschriften zu konzentrieren. Dabei soll es möglichst bürgerfreundlich ausgestaltet und den Waldbesitzenden ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit zugestanden werden.
Konkret bedeutet das, dass beispielsweise die Genehmigungsverfahren für Erstaufforstungen und Waldumwandlungen durch die Einführung von Genehmigungsfiktionen beschleunigt werden. Entsprechende Vorhaben gelten dann als genehmigt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen tätig wird.
Um das Reitwegenetz in Schleswig-Holstein zu verdichten, sollen trittfeste Verbindungswege in Wäldern in öffentlichem Eigentum für den Reitsport geöffnet werden. Entbehrliche Vorschriften, z. B. über das Vorkaufsrecht, werden gestrichen.
Zur Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen werden die gesetzlichen Regeln für die Bewirtschaftung der Wälder an einem bundesweit geltenden Maßstab ausgerichtet. Nicht mehr vorgesehen ist eine Beschränkung des Betretungsrechts in Wäldern. Die ursprünglich zum Schutz der Tierwelt in Wäldern beabsichtigte Beschränkung des Betretungsrechts auf Waldwege während bestimmter Zeiträume hätte waldpädagogische Tätigkeiten, z. B. der Waldkindergärten, erschwert und andere Nutzungen beeinträchtigt. Das Betretungsrecht der Bevölkerung zu Erholungszwecken soll deshalb uneingeschränkt im bisherigen Umfang erhalten bleiben.
Nach einer Anhörung der betroffenen Verbände soll der
Gesetzentwurf im Herbst abschließend von der Landesregierung beraten und dem Landtag zur Entscheidung zugeleitet werden. Mit einem Inkrafttreten der Änderung ist im Frühjahr des nächsten Jahres zu rechnen. (PD)