Staatsanwaltschaft fordert geringere Strafe wegen tödlicher Schüsse auf JägerErfurt - Im Revisionsprozess um die tödlichen Schüsse auf einen Jäger im Kreis Gotha ist die Staatsanwaltschaft bei ihrem Plädoyer nur knapp unter dem bisherigen Strafmaß geblieben. |
(c) proplanta Statt wie bislang drei Jahre forderte sie am Montag vor dem Landgericht Erfurt wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge eine Strafe von zwei Jahren und neun Monaten. Die Verteidigung plädierte auf unterlassene Hilfeleistung und eine maximal achtmonatige Gefängnisstrafe.
Dem Angeklagten, einem 62-jährigen Jäger aus Gotha, wird vorgeworfen, bei einem Streit in einem Waldgebiet bei Gotha einen anderen Waidmann mit mehreren Schüssen tödlich verwundet zu haben. Im ersten Prozess war der Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Eine Notwehr sah das Gericht nicht.
Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil der Erfurter Richter auf die Revision des Angeklagten aufgehoben und zurück an das Landgericht verwiesen. So sei unter anderem ein möglicher «Notwehr-Exzess» im Urteil zu wenig berücksichtigt worden. Das Urteil im Revisionsprozess soll am kommenden Montag (19. Dezember) verkündet werden.
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dpa/th |
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