Laut
SVLFG sollen mit dem Programm
Waldbesitzer gefördert werden, die ihre
Wälder nach Kriterien bewirtschaften, die sowohl über den gesetzlichen Standard als auch nachweislich über bestehende Zertifizierungen wie PEFC und FSC hinausgehen.
Dabei würden auch eine Verringerung von Rückegassen und das gezielte Belassen von Totholz verlangt. Dies erhöhe jedoch das Unfallrisiko aller im Wald arbeitenden Menschen. Die Sozialversicherung hob hervor, dass für die gefährliche Motorsägenarbeit nur gut ausgebildete Personen eingesetzt werden sollten. Die gesamte Branche sei hier gefordert, nicht leichtfertig hohe Unfallrisiken in Kauf zu nehmen.
Das Arbeitsschutzrecht fordere neben einem universellen Technikvorrang eine sachgerechte Verknüpfung der Schutzgüter bei der Bestimmung von Arbeitsschutzmaßnahmen, betonte die SVLFG. Die Festlegung forstlicher Arbeitsverfahren sei demnach sachlich begründet und fallbezogen vorzunehmen. Dabei müsse gewährleitet werden, dass die Gesundheit immer das höchste Schutzgut bleiben müsse.
Könne stehendes Totholz aus Sicherheitsgründen vor der Ernte eines Baumes nicht zu Fall gebracht werden, sei der zu erntende Baum zu belassen, empfiehlt die SVLFG. Für den Fall, dass eine verfügbare Forsttechnik umweltschonend eingesetzt werden könne, sei sachgerecht zu entscheiden und diese vorzuziehen. Das neue Waldförderprogramm müsse gleichsam „ein Programm für eine noch bessere Arbeitssicherheit im Zukunftswald“ werden, mahnt die Sozialversicherung. Die Lösungswege dazu seien bekannt.