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18.08.2010 | 07:51 | Forstverwaltung 

Thüringer Landesforstverwaltung auf dem Weg zu einer Anstalt öffentlichen Rechts

Erfurt - Die Thüringer Landesforstverwaltung soll vom Regiebetrieb in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Das beschloss gestern das Thüringer Kabinett.

Forstwirtschaft

„Die Strukturänderung ist notwendig, um auch in Zukunft die Arbeitsfähigkeit der Thüringer Forstverwaltung zu gewährleisten“, sagte Minister Reinholz.

Bereits kurz nach seinem Amtsantritt als Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat Reinholz erfahren, welch gravierende Auswirkungen Personalmangel, Altersstruktur und unzureichende Flexibilität im Verwaltungshandeln die tägliche Arbeit eines Försters erschweren und bisweilen auch verhindern.

Aus diesem Grund erteilte er bereits im Februar dieses Jahres einen Arbeitsauftrag zur inhaltlich-strategischen und personell-organisatorischen Neuausrichtung der Thüringer Landesforstverwaltung an die eigens berufene Arbeitsgruppe „Forststruktur“. Im Mai kamen die Ergebnisse, die in der Arbeitsgruppe paritätisch von allen Beschäftigtengruppen und der Personalvertretung erarbeitet wurden, auf den Tisch.

Dabei wurden als Fazit zwei Varianten in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt:

Eine Variante sah die Beibehaltung des Regiebetriebes in der Einheitsforstverwaltung vor, was angesichts des erforderlichen Finanz- und Personalbedarfs jedoch nicht realisierbar ist.

Die zweite Variante sieht die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) unter Beibehaltung der Einheitsforstverwaltung vor. Hierdurch werden

  • sich, insbesondere für den operativen Geschäftsteil des Forstbetriebes, eine höhere Flexibilität und die Möglichkeit wirtschaftlicheren Handelns ergeben, was zugleich die Chance auf Neueinstellungen bietet,
  • die neue Leistungs- und Kostenrechnung eine höhere Transparenz in der Nachweisführung erbrachter Leistungen ermöglichen,
  • bei bedarfsgerechtem Personal- und Sachkosteneinsatz weitere Effizienzpotenziale erschlossen und so der Landeszuschuss sukzessive reduziert.

„Das Gemeinschaftsforstamt bleibt erhalten, ebenso das bisherige Aufgabenspektrum“, sagte Reinholz.

Mit Unterstützung aller Beteiligten ist vorgesehen, den Gesetzentwurf zur Errichtung einer Landesforstanstalt bis Ende Oktober in den Thüringer Landtag einzubringen.

In der zu gründenden Anstalt öffentlichen Rechts sollen künftig ca. 1600 Bedienstete zusammengeführt werden. Dies betrifft die Mitarbeiter in den 28 Thüringer Forstämtern mit 299 Revieren, die Mitarbeiter der Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei sowie des Nationalparks Hainich. Zu den Aufgaben der Thüringer Forstverwaltung gehören unter anderen die Bewirtschaftung des Landeswaldes, Dienstleistungen für Eigentümer von Kommunal- oder Privatwald, wie Beförsterung, Beratung, Holzvermarktung, außerdem hoheitliche Aufgaben wie Forstaufsicht, Schutz vor Waldbränden sowie Umweltpädagogik und Waldnaturschutz. (PD)

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