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21.01.2011 | 00:10 | Beschwerde gegen Jagd 

Waldbesitzer scheitert mit Beschwerde vor Gerichtshof

Straßburg - Ein Waldbesitzer aus Stutensee (Baden-Württemberg) ist mit einer Beschwerde gegen die Jagd in seinem Wald vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gescheitert.

Wald
Der 56-Jährige lehnt die Jagd aus ethischen Gründen ab. Mit seiner Klage gegen Deutschland hatte er sich dagegen gewehrt, Jäger in seinem Wald dulden zu müssen und als Landbesitzer automatisch Mitglied einer Jagdgenossenschaft zu sein, in diesem Fall der Stadt Langsur bei Trier. Diese automatische Mitgliedschaft ist im Bundesjagdgesetz festgeschrieben. Der Mann hatte vergeblich versucht, seine Mitgliedschaft aufzulösen.

Diese Mitgliedschaft sei durch das öffentliche Interesse gerechtfertigt, befanden die Straßburger Richter in ihrem Urteil am Donnerstag in Straßburg.

Mit Hilfe der Jagd werde der Wildbestand kontrolliert, die Artenvielfalt geschützt und mögliche Wildschäden würden vermieden, was im öffentlichen Interesse liege. Das in der Menschenrechtskonvention garantierte Recht auf Schutz des Privatbesitzes sei nicht verletzt. Die Richter verwiesen darauf, dass der Waldbesitzer aber Schadenersatz beanspruchen kann, falls durch die Jagd auf seinem Land Schäden angerichtet werden. (dpa)
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