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11.10.2023 | 09:05 | Jagdgesetz-Novelle 
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Wilde Diskussionen um neues Jagdgesetz in Rheinland-Pfalz

Mainz - Rheinland-Pfalz soll ein in weiten Teilen erneuertes Landesjagdgesetz bekommen. Durch die Gesetzesänderung soll die Jagd stärker auf die in Folge des Klimawandels nötige Walderneuerung ausgerichtet werden, doch es regt sich reichlich Widerstand.

Jagdrecht Rheinland-Pfalz
Das Jagdgesetz soll an vielen Stellen geändert werden. Zwar dürften die Anpassungen nicht vor 2025 greifen, doch schon jetzt tobt eine hitzige Debatte. Umweltministerin Eder zeigt sich kompromissbereit - aber entschlossen. (c) proplanta
Bis Ende Januar sollen Stellungnahmen gesichtet werden, um mögliche Kompromisslinien ausloten zu können. Das sei ein weiterer Schritt auf dem Weg hin zu einem überarbeiteten Gesetzentwurf, sagte Umweltministerin Katrin Eder (Grüne) in Mainz. 

Bis zu diesem Sonntag (15. Oktober) könnten noch Einwendungen eingereicht werden. Viele Privatpersonen und Organisationen hätten das schon getan. Diese würden dann bis Anfang kommenden Jahres bewertet, dann sein ein weiterer Austausch geplant. Ein erster Entwurf der Novelle war Anfang Juli vorgestellt worden und trotz eines breiten vorangegangenen Beteiligungsverfahrens auf harsche Kritik gestoßen.

Vor der parlamentarischen Sommerpause im kommenden Jahr soll das Gesetz in den Landtag kommen, in Kraft treten könnte es dann zum 1. April 2025, dem Start des Jagdjahres 2025/26.

Der rund 20.000 Mitglieder starke Landesjagdverband (LJV) Rheinland-Pfalz etwa fordert die vollständige Rücknahme des Gesetzentwurfs und hat Jägerinnen und Jäger für Donnerstag (12. Oktober) dazu aufgerufen, eine Stellungnahme zu dem Entwurf gemeinsam im Umweltministerium in Mainz abzugeben.

Der Verband hatte aus Protest auch schon seine Mitglieder aufgerufen, im Rahmen einer als «Warnstreik» bezeichneten Aktion bei Unfällen verendete Wildtiere nicht mehr mitzunehmen.

Eder betonte, es sei völlig normal, dass ein Entwurf sich während eines Beteiligungs- und Gesetzgebungsverfahrens noch ändere. «Wir nehmen dieses Anhörungsverfahren sehr ernst», sagte sie. Ziel sei ein breit getragenes Landesjagdgesetz. «Strukturelle Fragen, wie man ein Ziel erreicht, kann man immer diskutieren.» Auch könne über Begrifflichkeiten geredet werden.

Teils habe es «sehr unschöne» Kritik gegeben, sagte Eder und stellte gleichzeitig klar: «Ich werde den Gesetzentwurf nicht zurückziehen.» Sie verwies auf den Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition, in dem eine Weiterentwicklung des Gesetzes angekündigt worden ist.

In den bisherigen Reaktionen auf den Entwurf zeige sich eine gewisse Angst, dass das System der Jagdreviere abgeschafft werden könnte, berichtete Frank Ridderbusch, der im Umweltministerium für Jagdpolitik zuständig und Regionalleiter Nord bei Landesforsten Rheinland-Pfalz ist. Das sei aber mitnichten so, es solle erhalten bleiben.

Ein weiterer Kritikpunkt sei, dass Grundeigentümer künftig von Jagdpächtern unter bestimmten Umständen eine Jagderlaubnis für sich oder Dritte verlangen können sollen. Eine solche Stärkung der Rechte der Eigentümer sei im Beteiligungsverfahren aber durchaus auch gewünscht worden, sagte Eder. Sie hofft nun auf eine sachorientierte Weiterentwicklung des Entwurfs und betonte: «Wir haben nicht die Schärfe in die Debatte gebracht.»
dpa/lrs
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Kommentare 
maximilian schrieb am 18.10.2023 16:44 Uhrzustimmen(1) widersprechen(0)
Der Vergleich Wohnung Jagdrevier hinkt ganz gewaltig. Nach Art. 13 IGG ist die Wohnung unverletzlich. Das gilt nicht für das Jagdrevier, egal ob gepachtet oder Eigenjagd. Nach Art. 14 I GG wird das Eigentum gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
Art. 14 II GG besagt: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Schlussfolgerung: Niemand wird verpflichtet, ein Jagdrevier für sein Hobby zu pachten, wenn ihm die Rahmenbedingungen missfallen. Die genannten Regelungen im neuen RP-Jagdgesetz sind vom Grundgesetz Art. 14 I und II gedeckt.
Nachdenker schrieb am 12.10.2023 15:54 Uhrzustimmen(11) widersprechen(2)
Mal angenommen, man mietet eine Wohnung, zahlt einen Haufen Geld dafür und muss es OK finden und akzeptieren, dass der Eigentümer der Wohnung jeden Mittag zum Essen kommt und ein "Wohnungsamt" gibt dann noch vor, was auf den Tisch kommt... geht nicht?
Geht doch: der Pächter soll in Zukunft also trotz teils enormer Pachtbeträge in "seinem" Revier dulden, dass ihm fremde Dritte (vom "Eigentümer des Waldes bestimmt) im selben Revier zu jeder Zeit die Jagd ausüben dürfen! Zudem bestimmt selbst im Privatwald(!) dann künftig die Forstbehörde(!) und nicht mehr der Eigentürmer über den geplanten (evtl. totalen!) Abschuss u.a. von Rehwild, Damwild und Sikawild. So (und vieles "unglaubliches" mehr) steht es -plakativ gesprochen - im Entwurf zum neuen Jagdgesetz RLP, dem modernsten und besten Jagdrecht der BRD - laut der Grünen Frau Eder!
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