In mehreren Verfahren ging es darum, ob es verfassungsgemäß ist,
Winzer und Kellereien zu dieser Abgabe für staatliches Marketing zu verpflichten. Zuvor hatte das OVG im Fall eines Mosel-Winzers die Erhebung für rechtens erachtet. Die deutsche Weinwirtschaft habe eine schwache Exportbilanz, Winzer und Kellereien würden von der Vermarktung profitieren, hieß es zur Begründung. Die Abgabe von weniger als einem Cent je Liter bezeichneten die Richter als moderat. Die Revision ist beim Bundesverwaltungsgericht anhängig. (dpa)
Hintergrund: Der Deutsche Weinfonds
Der Deutsche Weinfonds (DWF) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Weinwirtschaft. Das Ziel seiner Arbeit besteht darin, die Qualität und den Absatz deutscher Weine im In- und Ausland zu fördern. Dabei bedient er sich des Deutschen Weininstituts (DWI) in Mainz, dessen Gesellschafter er ist.
Zu den DWI-Maßnahmen gehören etwa Marktforschung, Imagekampagnen oder Messeauftritte. Der 1961 gegründete Weinfonds ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Er wird getragen von der Weinwirtschaft und steht unter der Rechtsaufsicht des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Gesetzliche Grundlage ist laut Bundesverwaltungsamt das Weingesetz. (dpa/lrs)