Die dortige Staatsregierung hat in der vergangenen Woche eine Reihe von Ausnahmeregelungen beschlossen, nach denen der Mindestabstand unter bestimmten Bedingungen auf 1.000 m verkürzt werden kann. Durch die beschlossene Lockerung halbiert sich bei einer Nabenhöhe von beispielsweise 200 m der derzeitige Mindestabstand.
Die
Neuregelung greift allerdings nur in bestimmten Vorranggebieten, beispielsweise in Staats- und Privatwäldern, auf Truppenübungsplätzen, aber auch entlang von Autobahnen, vier- oder mehrstreifigen Bundesstraßen und Haupteisenbahnstrecken. Nach Einschätzung von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat der Freistaat mit den beschlossenen Änderungen seine „Hausaufgaben“ gemacht.
Er sieht jetzt die Bundesregierung gefordert, den Arten- und
Naturschutz so anzupassen, dass er die Windkrafterzeugung nicht unnötig erschwert. „Etwa 440 der 1.130
Windräder in Bayern stehen aus Naturschutzgründen 30 % der Laufzeit still“, berichtete Aiwanger. Dies sei ein Potential von 100 Windrädern, die bei Anpassung des Arten- und Naturschutzes sofort zur sauberen
Energieerzeugung in Bayern zugeschaltet werden könnten.
„Auch wir wollen Vögel wie den Rotmilan schützen, müssen aber auch Dynamik in die Windkraft bringen", erklärte der Wirtschaftsminister. Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) kritisiert das grundsätzliche Festhalten an der 10H-Regel. „Das Ziel, 2 % der Landesfläche für die Windkraft freizuhalten, wird mit 10H nicht naturverträglich umzusetzen sein“, ist der BN-Landesbeauftragte Martin Geilhufe überzeugt. Sensible Wald- und Naturschutzgebiete müssten tabu bleiben. Arten- und
Klimaschutz dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden, so Geilhufe.