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19.05.2022 | 15:10 | Windkraftausbau 

Windenergie in Brandenburg: Landtag beschließt 1.000 Meter Mindestabstand

Potsdam - Nach jahrelanger Diskussion hat der Landtag mit der Mehrheit der rot-schwarz-grünen Regierungsfraktionen das Gesetz beschlossen, das für Windkraftanlagen grundsätzlich einen Mindestabstand von 1.000 Metern zu einer Wohnbebauung festlegt.

Windenergie-Ausbau
Landtag beschließt 1.000 Meter Mindestabstand für Windkraftanlagen. (c) proplanta
«Der weitere Ausbau der Windenergie geht nur dann, wenn ein Mindestabstand eingehalten wird», sagte die CDU-Abgeordnete Nicole Walter-Mundt in der Debatte am Mittwoch. «Wir haben 1.000 Meter Mindestabstand im Koalitionsvertrag festgelegt und das wird nun umgesetzt. Punkt.»

Die Oppositionsfraktionen lehnten das Gesetz geschlossen ab. Der AfD-Abgeordnete Daniel Münschke kritisierte, es sei wegen zahlreicher Ausnahmen «so löchrig wie ein Schweizer Käse». So gelte der Mindestabstand nicht für Grundstücke, die für Freizeitzwecke genutzt würden. Zudem wolle die Koalition vom Mindestabstand abweichen, wenn dies mit den Ausbauzielen des Bundes bei den erneuerbaren Energien kollidiere.

So würden dann auch weiterhin Windkraftanlagen ohne Mindestabstand gebaut, sagte Münschke. Die Landesregierung versuche, die Bürger mit diesem Gesetz hinters Licht zu führen, um den Ausbau der Windkraft zu forcieren.

CDU-Fraktionschef Jan Redmann entgegnete, dass die Ausbauziele der Bundesregierung bis zu 2,4 Prozent der Landesfläche in Brandenburg auch mit dem Mindestabstand erreicht werden könnten. «Dafür gibt es genügend Potenzial-Flächen im Land», meinte Redmann. «Wir brauchen von dieser Öffnungsklausel keinen Gebrauch machen.»

Mit ihrer Mehrheit beschlossen die Regierungsfraktionen außerdem einen Entschließungsantrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Danach sollen bis 2030 mindestens 11,5 Gigawatt statt bisher 10,5 Gigawatt aus Windenergie produziert werden. «Das sind rund 250 Windmühlen mehr», rechnete der SPD-Abgeordnete Helmut Barthel vor.

Zudem soll eine Pflicht zur Installation von Solaranlagen für geeignete öffentliche und gewerbliche Gebäude sowie für Parkplätze gelten. Mit diesen Maßnahmen soll das Ziel des Bundes unterstützt werden, den Strombedarf bis 2035 klimaneutral zu decken.
dpa/bb
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