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21.01.2015 | 11:28 | Windenergie 
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Albig: Urteil führt zu mehr Windrädern im Norden

Kiel/Schleswig - Durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Ausweisung von Windenergieflächen droht nach Ansicht von Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) keine «Verspargelung» der Landschaft.

Windrad
Kein Planungsstopp: Regionalpläne für Windkraftanlagen bleiben bestehen. (c) proplanta
«Die Investoren, die Windkraftanlagen bauen möchten, werden sich in den vorgegebenen Stromnetzkorridoren bewegen wollen», sagte Albig am Dienstag. Er fügte hinzu: «Die Entscheidung führt im Ergebnis zu mehr Windenergie, nicht zu weniger. Es wird keinen Planungsstopp geben.» Zuvor hatte das Schleswiger Gericht Regionalpläne für unwirksam erklärt.

Albig betonte, die Entscheidung stärke Investoren, denn es gebe jetzt mehr Flächen für Windräder. Die Regierung habe bei der Ausweisung von Eignungsflächen großen Wert auf Akzeptanz in der Bevölkerung gelegt.

Ziel war ein ehrgeiziger, aber besonders im Hinblick auf den Umweltschutz auch behutsamer Ausbau der Windenergienutzung sowie eine bürgernahe Landes- und Regionalplanung.» Dies habe das Gericht in diesem Umfang nicht als rechtlich zulässig erachtet.

Die Landesregierung will nach der Analyse des Urteils die notwendigen rechtlichen und planerischen Schlussfolgerungen ziehen. Albigs Regierung hatte Ende 2012 die Fläche, auf der Windräder gebaut werden dürfen, auf 1,7 Prozent der Landesfläche mehr als verdoppelt. Eigentümer und Betreiber von Windrädern hatten dagegen geklagt, weil sie auch andernorts Anlagen bauen wollen.

Habeck: Urteil zu Windflächen erschwert Landesplanung

Das Gerichtsurteil zur Ausweisung von Windenergieflächen stellt die Politik nach Ansicht von Schleswig-Holsteins Energieminister Robert Habeck (Grüne) vor große Herausforderungen. «Andere Länder haben uns immer dafür beneidet, wie wir die Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung und die Versöhnung mit dem Naturschutz hinbekommen», sagte Habeck am Mittwoch am Rande der Landtagssitzung der Deutschen Presse-Agentur. «Das Urteil macht es uns da nicht leichter.»

Habeck will die konkreten Auswirkungen der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts vom Dienstag schnell aufarbeiten und Pläne entwickeln, «wie das Gute der Vergangenheit im Lichte des Urteils in die Zukunft überführt werden kann».

Die Schleswiger Richter hatten im Streit um die Ausweisung von Windenergieflächen Regionalpläne gekippt. Es folgte den dagegen klagenden Windanlagen-Betreibern und Gemeinden. Die Pläne sollten dafür sorgen, dass Windräder nur auf genau abgegrenzten Flächen errichtet werden. Die Landesregierung rechnet nun eher mit noch mehr Windrädern denn weniger im Land. Mit den Folgen des Urteils wird sich voraussichtlich am Freitag auch der Landtag beschäftigen. (dpa/lno)
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Kommentare 
Apparatschik schrieb am 24.01.2015 10:47 Uhrzustimmen(96) widersprechen(78)
Bürgerwille gesagt ... und doch wieder nur Windindustriewille gemeint Wenn Albig, Habeck und CO die Windindustrie, Lobby und Bauern und Bürgerwindparkschnorrer in SH beruhigen, dass das OVG Urteil zu keinen Baustopp und letztlich gar zu mehr Flächen führt, zeigt es nur die Ignoranz und wie weit sich die politische max. Mittelklasse in Kiel und deren finanziell profitierenden Nutznießern vor Ort, mit samt ihrem Akzeptanzgelaber, von der betroffenen Bevölkerung bereits entfernt hat. Eigentlich ist das Urteil eine Ohrfeige für die planenden Behörden, politischen Parteien und inklusive!!! die derCDU/ FDP Vorgängerregierung, die die LEP Planung 2008 auf den Weg gebracht haben. Schämen wäre angesagt, stattdessen ist die Reaktion fast aller Verantwortlichen: Keine Ahnung wer das verbockt hat ... lieber schnell Augen zu und unbeirrbar weiter. Und die bisher schwer traumatisierten, benachteiligten Bauern und Investoren stehen nun klammheimlich grinsend in den Startlöchern. Denn die von Albig und CO fast schon mitleidig verkündete Anwendung des privilegierten Baurechts ermöglicht den Bau der Windindustrieanlagen nun fast überall, leider nur nicht vor dem Panoramafenster des Landeshauses an der Kieler Förde. Verkürzt geht es nur noch um 400/ 800m Abstand, TA Lärm und ab und zu mal um Natur oder Artenschutz, obwohl die Planer angepasste ökologische Begleituntersuchungen im Paket mit an bieten. Über diese Vollverspargelungspolitik in Land, Kreis und Kommunen kann ich nur noch lachen, aber nur mit bitterem Galgenhumor!!
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