Damit bestätigte das Gentechnik-Expertengremium der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (
EFSA) ein früheres Gutachten zur Problematik der Antibiotika-resistenz-Gene aus dem Jahr 2004. Hintergrund der erneuten Beschäftigung war eine Anfrage der
EU-Kommission im Zusammenhang mit der Zulassung einer gv-Kartoffel mit veränderter Stärkezusammensetzung (Amflora), in der das nptII-Gen vorhanden ist. Dieses Gen vermittelt eine Resistenz gegen das Antibiotikum Kanamycin.
Eine kommerzielle Nutzung von gv-Pflanzen, die Antibiotikaresistenz-Gene als Marker besitzen, ist in der EU nur noch erlaubt, wenn sie keine schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt haben. Diese Voraussetzung sollte erneut geprüft werden. Zwar bestätigt die Europäische Arzneimittelagentur (EMEA), dass die
Antibiotika der Kanamycin-Gruppe in der Human- und Tiermedizin eine wichtige Rolle bei der Bekämpfung bestimmter
Infektionskrankheiten spielen.
Die EFSA-Experten weisen jedoch darauf hin, dass ein Transfer des Gens von einer gv-Pflanze auf Bakterien als extrem unwahrscheinlich anzusehen ist. Außerdem sei das nptII-Gen in der Natur ohnehin weit verbreitet. Ein großer Teil der Bakterien, die etwa im Darm oder in der Umwelt anzutreffen sind, besitzt bereits eine Resistenz gegenüber Kanamycin. Die Verwendung des nptII-Gens in gv-Pflanzen, so die Schlussfolgerung der EFSA-Experten, könne die Wirksamkeit von Antibiotika der Kanamycin-Gruppe nicht gefährden.
Quelle: Transgen