Ein tierhaltender Betrieb kann und darf nicht als Abfallbehandlungsanlage eingestuft werden, auch nicht, wenn er eine Biogasanlage betreibt.Berlin -
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Berlin- Ein tierhaltender Betrieb kann und darf nicht als Abfallbehandlungsanlage eingestuft werden, auch nicht, wenn er eine Biogasanlage betreibt.
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