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Fristablauf Flutschäden in Mecklenburg-Vorpommern jetzt noch anmelden19.09.2013 Schwerin - Zur zügigen Abwicklung und zur Sicherung ihrer Ansprüche müssen vom Hochwasser betroffene landwirtschaftliche Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern - falls noch nicht geschehen - bis zum 30. September 2013 formlos Schäden an Flächen und am Aufwuchs dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU) anzeigen.
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