Berlin - Die Landwirte in Deutschland müssen ihre Anträge auf Beihilfen aus der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zum gewohnten Termin einreichen.
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BRÜSSEL (Dow Jones)--Die Europäische Kommission veröffentlicht ab Mittwoch auf ihrer Webseite Links zu Seiten von Mitgliedstaaten, die Informationen über die Zahlungsempfänger im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) enthalten.
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