Karlsruhe - Einem Landwirt, der einen Lohnunternehmer mit dem Abernten seines Feldes beauftragt, ist es auch unter Berücksichtigung der werkvertraglichen Fürsorgepflicht in der Regel nicht zumutbar, vor Ausführung der Arbeiten das Feld daraufhin zu untersuchen, ob Fremdkörper oder Werkzeuge aus dem Boden herausragen, die zu einer Schädigung des Mähdreschers führen könnten.
Archiv »
Stuttgart/Hohenheim - Die Zahl der Lohnunternehmer, die sich im Branchenbuch der Landwirtschaft Agrifinder vorstellen, hat jetzt die 300er Marke erreicht.
Archiv »