München - Noch bis zum 15. November können Landwirte den Nachweis der erforderlichen Mindesttätigkeit auf ihren Flächen über die App FAL-BY nachweisen.
Archiv »
Karlsruhe - „Seit dem 15.8. dürfen die in diesem Jahr stillgelegten Ackerflächen gemulcht werden. Dazu zählen auch Ackerrandstreifen und Pufferstreifen an Gewässern!“
Archiv »
Köllitsch - Das Mulchen von Maisstoppeln und Ernteresten ist im Rahmen eines nachhaltigen integrierten Pflanzenschutzes ein wichtiger Bestandteil der Feldhygiene.
Archiv »
Stuttgart/Hohenheim - Die Zahl der Lohnunternehmer, die sich im Branchenbuch der Landwirtschaft Agrifinder vorstellen, hat jetzt die 300er Marke erreicht.
Archiv »
Senden - Leistungsstarke Mulchtechnik mit einer gleichmäßigen Zerkleinerung von Stoppelresten und von Maisstroh bis auf den Wurzelansatz gepaart mit einer schonenden Bodenbearbeitung sind die Grundbausteine eines zukünftigen Systems der Bodenbewirtschaftung zur Bekämpfung des Maiszünslers, zur Verringerung der Mykotoxinbelastung von Folgeweizen und zur boden- und gewässerschonenden Bodenbearbeitung.
Archiv »