Hannover - Zukünftig dürfen in Niedersachsen bis zu drei Rinder, sechs Schweine oder drei Pferde direkt auf dem landwirtschaftlichen Herkunftsbetrieb unter Verwendung einer mobilen Einheit geschlachtet werden.
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Hannover - Um die Lücke zwischen der herkömmlichen Schlachtung im Schlachthof gesunder und transportfähiger Tiere und der Notschlachtung, bei der das Tier eine frische Verletzung aufweisen muss, zu schließen, fordern Milchviehhalter seit längerem eine Ausweitung des mobilen Schlachtens.
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