Karlsruhe - Die Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen weist darauf hin, die Sperrfristen laut Düngeverordnung und die teils abweichenden Zeiträume in den Nitratgebieten („rote Gebiete“) unbedingt zu beachten. Generell ist die Ausbringung auf wassergesättigten, schneebedeckten und gefrorenen Böden verboten.
Archiv »
Damme - Die niedersächsische Landesregierung hat in der vergangenen Woche eine Verordnung zur Änderung düngerechtlicher Meldepflichten beschlossen.
Archiv »
Karlsruhe - Die Ausbringung von Wirtschaftsdünger in Form von Gärresten, Gülle und Jauche, organisch-mineralischen Stickstoffdüngern und Geflügelkot ist laut Düngeverordnung nur in den aufnahmefähigen Winterkulturen wie Winterraps, Wintergerste, Ackerfutter und das Grünland zulässig. Dabei gelten folgende Sperrfristen:
Archiv »
Cosa - Die politischen Initiativen zu Düngung und Pflanzenschutz gefährden durch praxisferne Festlegungen die Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln aus der heimischen Produktion.
Archiv »
Karlsruhe - Die bisherig gültige Düngeverordnung ist immer noch aktuell, denn die vorgesehene, neue Düngeverordnung ist bisher noch nicht verabschiedet.
Archiv »