Das
Agrarministerium in Schwerin machte am Freitag auf diese wichtige Änderung aufmerksam, die seit Inkrafttreten der neuen, bundesweit gültigen
Düngeverordnung im Mai 2020 gültig sei. Nunmehr gelte ein «absolutes Aufbringungsverbot» für Stickstoff- und Phosphat-Dünger auf überschwemmte, wassergesättigte, gefrorene oder schneebedeckte Böden, heißt es in der Mitteilung.
Bislang durften Landwirte laut Ministerium nach Ablauf der jährlichen Düngesperrfrist am 31. Januar noch bis zu 60 Kilogramm Stickstoff je Hektar auch auf gefrorene Böden ausbringen, wenn wenigstens die Deckschicht angetaut, der Acker mit Winterkulturen bestellt war oder es sich um Grünland handelte.
Diese Regelung wurde geändert, um angrenzende Fließgewässer oder Seen vor Düngereinträgen und damit vor übermäßigem Pflanzenwachstum zu schützen. Beim Ausbringen von
Gülle und mineralischem Dünger müssen Landwirte zu Gewässern nunmehr einen Mindestabstand von fünf statt bisher vier Metern einhalten. Bei starken Hanglagen verdoppelt sich dieser Abstand. Für sogenannte rote Gebiete mit besonders hoher Nitratlast gelten weitere Beschränkungen.
Die neuen Düngeverordnungen von Bund und Ländern, mit denen Fließgewässer und auch das vielfach schon stark mit
Nitrat belastete
Grundwasser besser geschützt werden sollen, treffen bei vielen konventionell arbeitenden
Bauern auf Protest. Als Gründe gelten Zusatzausgaben für größere Gülle-Lager und die Sorge um Ernteerträge.