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06.12.2012 | 11:07 | Umbruchverbot 

Neues Gesetz soll Dauergrünland erhalten

Schwerin - "Wir wollen den Erhalt des Dauergrünlands zukünftig nicht mehr abhängig machen von Verhältniszahlen."

Grünland
(c) proplanta
So erläutert Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus das Dauergrünlanderhaltungsgesetz, das der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns am Mittwoch beschloss. "Für uns gilt es, jeden Hektar Dauergrünland zu erhalten."

Die bislang bestehende Landesverordnung griff ein, wenn sich das Verhältnis zwischen Dauergrünland und landwirtschaftlicher Fläche um mehr als 5 Prozent zuungunsten des Dauergrünlandes im Vergleich zum Referenzjahr 2003 veränderte. Für Empfänger von Direktzahlungen galt seit Dezember 2008 bereits ein Umbruchverbot. Doch da im Jahr 2011 erstmals wieder eine geringfügige Unterschreitung der 5-Prozent-Grenze zu verzeichnen war, musste das nach Landesverordnung geltende Umwandlungsverbot im Mai 2012 aufgehoben werden.

"Zudem zwingt uns die Landesverordnung regelmäßig zum Abwarten, wie sich der Anteil des Dauergrünlands im Verhältnis zur gesamten landwirtschaftlichen Fläche entwickelt. Die dafür erforderlichen Daten stehen den Bundesländern aber mit deutlichem Verzug zur Verfügung", betont der Minister. "Dann wären aber im Zweifel Dauergrünlandflächen in großem Umfang umgebrochen und in ihrer Funktion für den Umwelt- und Klimaschutz nachhaltig beeinträchtigt."

Im Gegensatz zur bisherigen Landesverordnung gilt das Gesetz nun für alle Landwirte, nicht nur für die Empfänger von Direktzahlungen. Es tritt rückwirkend zum 22. November 2012 in Kraft und ist zunächst befristet bis zum 31.12.2014 gültig.

Dr. Backhaus: "Bis dahin wird sich zeigen, ob die im Rahmen der GAP-Reform vorgesehenen Vorgaben zum Schutz der Grünlandflächen im Land M-V ausreichen und auch die weitere Novellierung des EEG eine Entspannung auf dem Flächenmarkt bewirkt."

Hintergrund: In Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit etwa 265.000 Hektar Dauergrünland erfasst, 2003 waren es noch mehr als 270.000 Hektar. Rund 177.000 Hektar Dauergrünland werden intensiv, 88.000 extensiv genutzt, wovon wiederum ca. 40.000 direkt dem Naturschutz zur Verfügung stehen.

Bundesweit schrumpften die Flächen um etwa 240.000 Hektar. Es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung den Verlust von rund 24.000 Vogel-Brutpaaren in Deutschland zur Folge hat. Dauergrünland zählt zu den Landnutzungsformen Europas und ist Lebensraum zahlreicher streng geschützter Tiere und Pflanzen, wie Weißstorch und Schreiadler. 42 Prozent aller Pflanzenarten im Land sind an Grünland gebunden.

Dauergrünland ist zudem eine sehr gewässerschonendeLandnutzungsform und bietet einen hervorragenden Erosionsschutz. Unter dem Dauergrünland auf Moorstandorten sind große Mengen an Kohlenstoff und Stickstoff gebunden. Allerdings: Durch Grünlandumwandlungen können innerhalb weniger Jahre bis zu 40 Prozent des Humus verloren gehen. Der verstärkte Humusabbau wiederum führt zu vermehrten Kohlendioxidemissionen, die das Klima beeinflussen. Durch Stickstoffmineralisation besteht außerdem die Gefahr des Nitrateintrags in Grund- und Oberflächenwasser. (PD)
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