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11.12.2023 | 06:00 | Gebäudeenergiegesetz  

Förderprogramm 2024 für neue Heizungen - Details unklar

Berlin  - Wegen der geltenden Haushaltssperre ist noch nicht klar, wann im neuen Jahr Förderanträge für den Austausch von Heizungen gestellt werden können.

Förderprogramm 2024 neue Heizungen
(c) proplanta
Derzeit könne man «über einzelne Programme und Investitionen noch keine präzisen Aussagen machen», teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Samstag in Berlin auf Anfrage mit. Die Bundesregierung ringt derzeit um eine Finanzierung, die im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts steht.

Zuvor hatte die «Bild»-Zeitung berichtet, Förderanträge nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz könnten wohl frühestens ab 27. Februar 2024 online gestellt und bearbeitet werden. Die Zeitung berief sich dabei auf Angaben aus dem Umfeld der zuständigen staatlichen Förderbank KfW. Das Gebäudeenergiegesetz, besser als Heizungsgesetz bekannt, tritt am 1. Januar in Kraft.

Ab Januar dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur Heizungen eingebaut werden, die auf 65 Prozent erneuerbaren Energien basieren. Das dürfte in vielen Fällen eine Wärmepumpe sein.

Für alle anderen Hauseigentümer gibt es keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Für bestehende Bauten soll eine kommunale Wärmeplanung maßgeblich sein, anhand der Eigentümer entscheiden sollen, was sie machen. Für Großstädte soll die Wärmeplanung ab Mitte 2026 vorliegen und für die restlichen Kommunen ab Mitte 2028.

Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es, bis zum Jahresende könnten noch Förderanträge zum Heizungstausch gestellt werden. «Ziel ist, dass die Förderung für den Heizungstausch lückenlos auch in 2024 fortgesetzt werden kann.» Es geht dabei um die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Dazu gehören alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte es Mitte November für unzulässig erklärt, für Corona-Folgen geplante Kredite in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) umzuschichten. So entstand eine Finanzlücke von 60 Milliarden Euro. Für den Bundesetat 2024 geht es um 17 Milliarden Euro.
dpa
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