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17.10.2010 | 01:19 | Vogelschutz 

Wildgänse schützen

Bonn - Überwinternde arktische Wildgänse sollten auch außerhalb der unter Naturschutz gestellten Gebiete nicht beunruhigt.

Vogelzug
(c) proplanta
Dazu haben der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, die Vorsitzenden der Bezirksbauernschaften Düsseldorf und Köln, Wilhelm Neu und Theo Brauweiler, sowie die Vorsitzenden der Kreisbauernschaften des Verbandes ihre Berufskollegen gemäß der mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen am 10. Dezember 1986 getroffenen Vereinbarungen aufgerufen.

Die ordnungsgemäße Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher Flächen bliebe hiervon unberührt. Da sich die Landesregierung im Gegenzug zum Ersatz der Gänsefraßschäden bereit erklärt habe, würden die von der Landwirtschaft im Interesse des Naturschutzes hingenommenen Schäden ausgeglichen.

Der RLV weist darauf hin, dass die Landwirte entstehende Schäden umgehend bei der zuständigen Kreisstelle der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen anzeigen sollten. Diese werde sodann die zum Ausgleich durch die Landesregierung anstehenden Schäden feststellen. Mit dem Aufruf werden die Landwirte wie in den Vorjahren erneut gebeten, die in Nordrhein-Westfalen praktizierte Kooperation und Verständigung zwischen Landwirtschaft und Naturschutz, die aus der Sicht des Berufstandes nur begrüßt werden kann, zu unterstützen. (rlv)
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