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30.04.2010 | 13:10 | Urteil  

Abwicklung Holzabsatzfondsabgabe: Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt Rechtsauffassung des VDS

Wiesbaden - In einem aktuellen Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht NRW die Berufungen der Bundesanstalt für Ernährung (BLE) gegen Urteile des Verwaltungsgerichtes Köln in den „CMA-Verfahren“ nicht zugelassen.

Justizia
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Durch diesen Beschluss, der gerichtlich nicht mehr anfechtbar ist, hat das OVG auch die vom VDS immer wieder geäußerte Rechtsansicht in vergleichbaren Verfahren zur Abwicklung der Holzabsatzfondsabgabe bestätigt. „Die gründliche Recherche unseres Verbandes hat den Betrieben Geld und viel Ärger erspart“, so der Vorsitzendes des VDS, Reinhard Müller-Gei, Wallenfels. Der VDS hat im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass die Rechtsmittelbelehrungen in den Abgabebescheiden des Holzabsatzfonds fehlerhaft sind und daher noch innerhalb eines Jahres (anstelle eines Monates) wirksam Widerspruch erhoben werden konnte.

Viele Unternehmen sind der Empfehlung des VDS gefolgt und können jetzt davon ausgehen, dass sie die für den betreffenden Zeitraum entrichteten Abgaben erstattet erhalten, oder, falls die Zahlung verweigert wurde, nicht mehr entrichten müssen.

Der Vorsitzende betont aber auch, dass er vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtslage von den Unternehmen erwartet, dass sie sich an der Zwischenfinanzierung der HAF - Nachfolgeorganisation finanziell angemessen beteiligen. „Es werden Dienstleistungen wie z. B. Holzbaufachberatung oder Marktinformationen geboten, die man nicht zum Nulltarif erhalten kann, daher erwarten wir als VDS, dass jeder sich beteiligt, der Erstattungen von Abgaben erhält; Trittbrettfahrer lehnen wir ab“, so der VDS-Vorsitzende weiter in seiner aktuellen Stellungnahme. Selbstverständlich, so der VDS weiter, werden die Betriebe der Sägeindustrie angehalten, den Forstanteil der erstatteten Abgaben an den Waldbesitz weiterzuleiten.

Zur Rechtslage erläutert der VDS die für den juristischen Laien etwas undurchsichtige Situation: „Die CMA-Verfahren betrafen „nur“ die Abgaben der Landwirtschaft, allerdings ist die Rechtslage identisch. Die BLE hatte auf Vorschlag des VDS dankenswerterweise angekündigt, Entscheidungen in den CMA - Verfahren als rechtlich bindend auch für die HAF-Abgaben anzuerkennen“, so der Geschäftsführer des VDS Rolf Burdack, Wiesbaden. Daher sei zu erwarten, dass eine Erstattung der Abgaben auch für den Forstbereich ohne aufwendige Verfahren vor dem Verwaltungsgericht erfolgen würde.

Erste „Stornobescheide“ seien bereits versandt worden, erklärt die VDSGeschäftsstelle. Daher sei zu erwarten, dass in den nächsten Monaten auch dieses Kapitel des HAF endgültig abgeschlossen werde. (vds)
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