trakifreund schrieb am 04.03.2019 20:41 Uhr | (22) (3) |
mit der Förderpolitik kann man einiges in den Griff bekommen.
1.- gefördert werden nur noch private Landwirte, mit einem Fördersatz pro
Hektar von € 300.-- und bis zu einem Höchstbetrag von € 60.000,00
pro Betrieb.
2. Juristische Betriebe erhalten keine Förderung mehr, worauf sich
schließen lässt, das die Übernahme ganzer Betriebe ein Ende hat.
3. Sollten durch diese Maßnahme Pachtflächen frei werden, sollten orts-
ansässige Junglandwirte eine extra Förderung als Startkapital zugute
kommen.
In die Dörfer muss wieder Leben kommen und das Leben auf dem Dorf muss wieder attraktiv werden.
bauer k schrieb am 03.03.2019 10:05 Uhr | (34) (1) |
Dieses Gesetz ist gut, aber es kommt viel zu spät. Als die Bvvg angefangen den VE Acker zu Wucherpreisen zu verkaufen kam doch erst die Preisspirale in Gang. Ich hege den Verdacht, dass denen die schon fast mit Ackerzukauf übernommen haben, der weitere Ackerkauf ermöglicht werden soll und um damit den Strukturwandel zu forcieren. Außerdem sind jetzt die Treuhandflächen weg. Warum gönnt man den "kleine Leuten" die jetzt ihren Acker verkaufen, um oft auch Straßenbaubeiträge oder ähnliches davon bezahlen, nicht ein wenig Gewinn. Man sollte endlich eine Kappungsgrenze bei der Agrarförderung von max. 150 ha einführen, dann regelt sich das mit der Bodenspekulation von allein. Bei uns in der Region spielen Spekulanten gar keine Rolle, nur Biogasanlagenbetreiber treiben die Preise immer höher. Vielleicht sollte man auf dieser Schiene mal tätig werden. Die sollen ja wohl schon den Hektar für 100000 Euro kaufen.
johann96 schrieb am 02.03.2019 15:18 Uhr | (14) (9) |
Als ob die was bewegen kann. Ihr Vorgänger war doch bei denen, die nur dumme Reden dagegen geführt haben. Hätte doch nur bestehende Gesetze verschärfen und auch durchsetzen.