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12.11.2010 | 18:24 | Forstwirtschaft  

Klosterkammer erhebt Widerspruch gegen Wasserentnahme in der Nordheide

Hannover - Die Klosterkammer Hannover als gesetzliche Vertreterin des Allgemeinen Hannoverschen Klosterfonds (AHK) wehrt sich gegen die Grundwasserentnahme durch die Hamburger Wasserwerke unter den Wäldern des AHK in der Nordheide.

Waldwirtschaft
Wie Kammerdirektor Andraes Hesse mitteilt, hat sie deshalb Widerspruch beim niedersächsischen Landkreis Harburg gegen die Fördergenehmigung für die Hamburger Wasserwerke eingelegt. Diese fördern in der Nordheide bereits seit 1974 Grundwasser und erzielen steigende Gewinne in beträchtlicher Höhe aus dieser Einnahmequelle. Die Klosterkammer möchte nach wie vor die Versorgung der Hamburger Bürger mit sauberem Trinkwasser gesichert wissen. Sie sieht aber das grundsätzliche Problem, dass die Unternehmenspolitik der Hamburger Wasserwerke, zur Gewinnmaximierung Heidewasser an die Getränkeindustrie oder an weit entfernte Wasserkunden wie zum Beispiel die Hansestadt Lübeck zu verkaufen, zu einer stetig steigenden Wasserentnahme aus den Grundwasserleitern unter den Flächen des AHK führt, ohne dass die Auswirkungen auf Flora und Fauna geklärt sind. Immer wieder war es vor allem in trockenen Jahren in der Nordheide zu Trockenschäden und Zuwachsverlusten an Waldbäumen gekommen.

Die ursprüngliche Fördergenehmigung der Bezirksregierung Lüneburg für die Hamburger Wasserwerke aus dem Jahr 1974 war bis 2004 befristet. Ende 2004 kam es ebenfalls durch die Bezirksregierung sehr kurzfristig ohne förmliches Verwaltungsverfahren, ohne Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zu einer erneuten befristeten Genehmigung. Im Ergebnis wurde diese stillschweigend immer weiter verlängert. Erst als die Hamburger Wasserwerke am 30. Juni 2009 einen erneuten Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Grundwasserentnahme beim nun zuständigen Landkreis Harburg stellten, wurde auch die Klosterkammer Hannover als Betroffene ordnungsgemäß beteiligt und konnte sich ein Bild von dem gesamten Sachverhalt machen.

Aus Sicht der Klosterkammer stellt bereits die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung einen Verfahrensfehler dar. Dadurch sei jede Möglichkeit ausgeschlossen worden, die Wirkungen der Grundwasserentnahme auf Flora und Fauna in dem betroffenen Bereich zu ermitteln. Als mögliche Wirkungen seien insbesondere ein Verlust an Massezuwachs und eine Beeinträchtigung der Artenvielfalt durch verringerte Grundwasservorkommen zu befürchten. (PD)
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