(c) proplanta «In Kommunen werden Verbrauchern oft ganz bewusst Informationen über Firmen und Unternehmen vorenthalten», sagte der Vorsitzende des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure, Martin Müller, der Nachrichtenagentur dpa am Donnerstag im hessischen Wiesbaden. «Da wird eindeutig Wirtschaftsschutz vor den Verbraucherschutz gestellt.» Der Schutz von Beschuldigten dürfe jedoch nicht mehr zählen als das Interesse der Verbraucher.
Auch juristisch müssten Verbraucherrechte schlagkräftiger durchgesetzt werden. «Es gibt da ein großes Missverhältnis», sagte Müller am Rande des 26. Deutschen Lebensmittelrechtstages. Die Wirtschaft werde von einer Vielzahl hervorragender Anwälte vertreten. «Für die Verbraucherseite gibt es so etwas nicht. Da muss Waffengleichheit hergestellt werden.» Müllers Forderung: «Wir brauchen mehr Fachgerichte und Staatsanwaltschaften, die sich schwerpunktmäßig mit Lebensmittelrecht befassen.»
Derzeit entschieden Gerichte bei Betrügereien und Schluderei mit Lebensmitteln häufig zugunsten der Unternehmen - nicht selten aus mangelnder Fachkenntnis, wie Müller kritisierte. «Kleinere Verfahren werden häufig an Referendare abgegeben.» Diese steckten oft nicht tief genug in der Materie, monierte Deutschlands oberster Lebensmittelkontrolleur und gab ein Beispiel: In einem Fall habe ein Referendar ein Verfahren gegen den Betreiber einer Gaststätte geleitet, bei dem Kontrolleure verschimmelten Rollbraten und vergammelte Koteletts gefunden hätten. «Der Betrieb wurde deswegen vorübergehend geschlossen. Das war keine Kleinigkeit.»
Vor Gericht sei der Unternehmer mit einem Bußgeld von 150 Euro davongekommen. «So eine Verwarnung reicht da aber nicht aus», findet Müller und hätte eine härtere Strafe für angemessen gehalten. «Kurz darauf ist der gleiche Mensch mit einem ähnlichen Verstoß wieder aufgefallen.» (dpa)
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